Schießstände in Hessen: LJV hakt beim hessischen Gesundheitsminister nach
Nach der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs am 15. April 2020 wurden Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Epidemie verkündet. In den fortbestehenden Maßnahmen wird weiterhin der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (für den Publikumsverkehr geschlossen) aufgeführt, ebenso sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten. Der LJV hat diesbezüglich beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration nachgehakt, ob diese Regelung auch für die jagdlich genutzten Schießstände in Hessen weiter fortbesteht. Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir zeitnah darüber informieren.
17.04.2020 (LJV_Hessen)