Wir freuen uns, dass die gemeinsamen Bemühungen von Jagdvereinen, Hegegemeinschaften und des LJV nun dazu beigetragen haben, dass die Jagdausübung und Jagdhundeausbildung nun explizit in den Ausnahmen von den hessischen Corona-Kontaktbeschränkungen aufgeführt ist.
Ministerpräsident Volker Bouffier hat gestern in einer Pressekonferenz ein Soforthilfeprogramm zur "Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit" verkündet, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. Das Förderprogramm gilt für Vereine, die durch die Corona-Maßnahmen in finanzielle Nöte geraten sind und finanzielle Belastungen des Vereins bzw. Verbands nicht mehr aus vorhandenen Eigenmitteln (Ansparungen, Rücklagen, Mitgliedsbeiträge) decken können.
Schon bereits bevor die Bundesregierung am Sonntag, 22. März 2020 die verschärften Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus veröffentlichte, hat der LJV die Möglichkeit geschaffen, dass sämtliche Mitarbeiter bis auf weiteres aus dem Heimbüro arbeiten können.
In einer Pressekonferenz am Sonntag, 22. März 2020 informierte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier über weitere Beschränkungen von sozialen Kontakten zur Bekämpfung des Corona-Virus. Eine generelle „Ausgangssperre“ wurde in Hessen nicht beschlossen. Die Ausübung der Einzeljagd bleibt weiterhin möglich.
Wie das Veterinäramt des Landkreises Gießen mitteilt, konnten Wildtiere im Landkreis Gießen bisher ohne vorherige Anmeldung beim Veterinäramt direkt zum Landesbetrieb Hessisches Landeslabor Schubertstraße 60 in Gießen verbracht werden. Ab sofort werden Tiersektionen dort nur noch auf amtstierärztliche Anweisungen durchgeführt.
Haus- und heimische Wildtiere können das Coronavirus (SARS-CoV-2) nicht auf Menschen übertragen. Ebenso wenig kann der Mensch Tiere anstecken. Experten empfehlen trotzdem regelmäßiges Händewaschen.
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