Aktuelles

Hessischer Staatsgerichtshof in Wiesbaden. (Archivfoto: Markus Stifter)

Hessischer Staatsgerichtshof bestätigt Argumentation des LJV: Keine sachliche Begründung für die Schonzeit von juvenilen Füchsen, Waschbären und Marderhunden

Am Dienstag, 12. Februar 2020, hat der Hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden sein Urteil im Verfahren über den Normenkontrollantrag der FDP-Fraktion Hessen gegen die Hessische Jagdverordnung verkündet und damit die sachlichen Argumente des LJV gegen eine Schonzeit von Jungfüchsen, Jungwaschbären und juvenilen Marderhunden bestätigt. Der Staatsgerichtshof hat weiterhin bestätigt, dass das Jagdrecht insofern dem Tierschutzgesetz vorgeht, als die Jagd ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzrechts ist.

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Zweiter toter Wolf seit Jahresbeginn in Hessen

Wie die dpa mitteilt ist in Hessen erneut ein toter Wolf entdeckt worden. In der Nähe des Wiesbadener Ostbahnhofes habe ein Bahnmitarbeiter das weibliche Tier gefunden, teilte das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) am Mittwoch in Wiesbaden gegenüber der dpa mit. Die Wölfin sei offenbar mit einem Zug kollidiert, habe aber äußerlich keine sichtbaren Verletzungen aufgewiesen. Der Fund ereignete sich Mitte vergangener Woche.

Informationsabend für Wolfskundige in Eudorf
Markus Stifter/LJV

Informationsabende für LJV-Wolfskundige in Eudorf und Stockstadt

Die Anzahl der bestätigten C1-Wolfsnachweise ist im Jahr 2019 in Hessen stark angestiegen. Insgesamt konnten 35 gesicherte Nachweise erbracht werden. In den Jahren 2008-2017 waren es lediglich 12 Nachweise. Daraufhin lud der LJV Hessen die rund 150 ehrenamtlichen Wolfskundigen des Landesjagdverbandes, die bereits 2015 an der Wolfsschulung I. teilgenommen hatten, zu zwei Informationsveranstaltungen in Alsfeld-Eudorf und Stockstadt ein.

DJV

Presseseminar II: Vor Mikrofon und Kamera

DJV und LJV veranstalten in Kooperation ein zweitägiges Presseseminar mit dem Titel "Vor Mikrofon und Kamera" vom 15.-16. Mai 2020 in der LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim.

Wolf liegend
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In Frankfurt überfahrenes Tier ist ein Wolf – Genanalyse soll mehr Details bringen

Wie das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mitteilt, handelt es sich bei dem am Dienstag, 28.01.2020 in Frankfurt Sachsenhausen aufgefundenen Tier um einen Wolf. Dies bestätigten Experten des HLNUG und des Instituts für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland (LUPUS) anhand des von der Polizei in Frankfurt zur Verfügung gestellten Fotomaterials.

Rolfes/DJV

Mutmaßlicher Wolf in Frankfurt-Sachsenhausen überfahren

Wie die Hessenschau berichtet, lief am heutigen Dienstag gegen 8.45 Uhr ein wolfsähnliches Tier auf der Babenhäuser Landstraße im Bereich des Frankfurter Stadtwaldes vor das Auto einer 47-Jährigen. Trotz Vollbremsung konnte die Fahrerin den Zusammenstoß nicht verhindern. Genproben sollen nun zeigen, ob es sich tatsächlich um einen Wolf handelt. Das Ergebnis soll in zehn bis 14 Tagen vorliegen. Zum Artikel auf Hessenschau.de

Rolfes/DJV

Vogelgrippe: Besondere Vorsicht geboten

Wie die Pressestelle des HMUKLV mitteilt, wurde in Brandenburg bei einer verendeten Wildgans der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen. Der festgestellte Subtyp der Vogelgrippe breitet sich seit Jahresbeginn sehr schnell in Osteuropa aus und hat bereits in Polen, der Slowakei, Ungarn und Rumänien zu mehreren Ausbrüchen in Geflügelhaltungen geführt.

Wildschwein im Kessel
Rolfes/DJV

ASP: nur noch 12 Kilometer bis Deutschland

Behörden melden weiteres infiziertes Wildschwein in Polen. DJV bittet darum, verdächtige Wildschweinkadaver nicht anzufassen und sofort die Behörden zu informieren. Über das Tierfund-Kataster werden Daten direkt weitergeleitet.

Bild Waschbär
Rolfes/DJV

Achtung: Fehler in der HNA zur Waschbär-Schonzeit

In der heutigen Ausgabe der HNA (Tageszeitung Hessische/Niedersächsische Allgemeine) ist ein Artikel über die Verhandlung der Klage gegen die hessische Jagdverordnung erschienen. In der Bildunterschrift heißt es: „Darf in Hessen wieder ganzjährig bejagt werden: Der Waschbär. Bislang galt für ihn eine Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli“ - das ist FALSCH.