Die Bundesregierung will zur Verhinderung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland die Schonzeit für Schwarzwild aufheben. Der Bundesrat soll am Freitag über einen entsprechenden Verordnungsentwurf abstimmen. Der Tierschutzbund appelliert an die Länder, dem nicht zuzustimmen. Die Vorsitzende des Tierschutzbundes Mecklenburg-Vorpommern, Kerstin Lenz, nannte die verstärkte Jagd auf Schwarzwild Panikmache.
«Wildschweine sind nicht das Problem bei der Ausbreitung der Schweinepest, sondern der Mensch», sagte sie. Der Mensch verbreite die Seuche mit Lebensmitteln. Erkrankte Wildschweine würden rasch sterben, sie könnten die Viren nicht in die Ställe tragen. Der Abschuss von Muttertieren und Frischlingen widerspreche dem Tierschutzgesetz. Auch viele Jäger lehnten dies ab.
Die Aufhebung der Schonzeit hebt nach den Worten des Vize-Geschäftsführers des Deutschen Jagdverbandes, Torsten Reinwald, den Elternschutz nicht auf. Es dürften keine Muttertiere geschossen werden, die noch gestreifte Frischlinge säugen, stellte er klar. Die Jungtiere seien in den ersten vier Monaten von der Mutter abhängig. Frischlinge dürften jedoch erlegt werden. Sie seien oft schon mit vier Monaten geschlechtsreif und trügen zur Fortpflanzung bei. Zwei Drittel der Frischlinge stammten von Müttern, die jünger als zwei Jahre sind, sagte Reinwald.
Lenz zufolge ist der Massenabschuss von Wildschweinen der falsche Weg. Auch bei der Jagd auf Kormorane und Füchse habe sich gezeigt, dass sich die Tiere nur umso stärker vermehren. Schon jetzt werden nach Angaben des Tierschutzbundes bundesweit pro Jahr mehr als eine halbe Million Wildschweine getötet – ohne dass dies Auswirkungen auf das Populationswachstum habe. Reinwald entgegnete, Wildschweine hätten eine Reproduktionsrate von 230 Prozent. «Da kann niemand sagen, dass die Jagd keine Auswirkungen hat. Sie ist alternativlos.» Die Wildschweine vermehrten sich aufgrund des Klimawandels und des landwirtschaftlichen Anbaus immer stärker. «Das können wir nicht mit der Büchse reparieren», sagte Reinwald.
Der Deutsche Tierschutzbund fordert, den entsprechenden Artikel der neuen Verordnung ersatzlos zu streichen. Die Bundesregierung solle sich auf die anderen vorgeschlagenen Maßnahmen konzentrieren, etwa die Hygiene in Agrarbetrieben, die Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen, den Transport von Schweinen und Fleisch sowie die Verwendung von Heu, Stroh und Gras aus gefährdeten Gebieten.