Was darf der Jäger?

Zwei große Themen bestimmen momentan die Diskussionen in der Jägerschaft: zum einen die Afrikanische Schweinepest (ASP) und zum anderen die damit verbundene Forderung nach erhöhten Abschüssen in der Schwarzwildpopulation. Aber wohin mit den großen Strecken? Der Wildhandel fällt mit seinen teils skandalösen Ankaufsangeboten aus, und der Endverbraucher kauft verständlicherweise nur küchenfertig zerlegtes Wild vom Jäger. Eigentlich kein Problem – nur der bundesdeutsche Pluralismus stellt uns Jäger an dieser Stelle vor so manche Herausforderung.

Wildfleisch aus der Region ist eine natürliche Delikatesse
Wildfleisch aus der Region ist eine natürliche und nachhaltige Delikatesse (Quelle: djv)

Wir danken dem Jagdmagazin HALALI für die Genehmigung, den Artikel aus Heft 2/2018 veröffentlichen zu dürfen:

Download: Artikel „Was darf der Jäger“ von Oliver Dorn

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen