Die Europäische Union (EU) hat den Waschbär mit Wirkung zum 03. August 2016 in die Liste der invasiven, gebietsfremden Arten aufgenommen. Das primäre Ziel ist die Eindämmung dieser Arten. Der Landesjagdverband Hessen e. V. befürwortet diese Entscheidung: „Da der Waschbär dem Jagdrecht unterliegt, sind Jäger kompetente Ansprechpartner, wenn es um die Reduzierung von Wildtierbeständen in der Fläche geht“, sagt Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverband Hessen e. V.
Die Bemühungen der EU werden jedoch im Moment in Hessen dadurch konterkariert, dass in Hessen die Jagdzeit des Waschbären auf den Zeitraum vom 1. August bis zum 28. Februar reduziert worden ist. „Dies ist völlig unpraktikabel, da die Tiere in der Hälfte der Zeit sehr inaktiv und damit kaum zu bejagen sind“, ist Ellenberger überzeugt. Die Bejagung von Jungwaschbären fällt so ebenfalls weg. Um eine Art einzudämmen, ist gerade das Entnehmen des Nachwuchses nötig.
Die Jäger liefern über ihr WILD-Monitoring (Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands) seit 2006 wertvolle Daten zur Ausbreitung des Waschbären:
http://www.jagdverband.de/node/4683
Demnach hat der Waschbär sein Verbreitungsgebiet deutschlandweit in sieben Jahren nahezu verdoppelt und kommt jetzt fast in jedem zweiten Jagdrevier vor (46 Prozent). „Wenn wir die heimische Artenvielfalt erhalten wollen, gibt es nur zwei Stellschrauben: Lebensräume erhalten und verbessern sowie Fressfeinde reduzieren“, sagt Dr. Jürgen Ellenberger. Angesichts der rasanten Ausbreitung räuberisch lebender, gebietsfremder Arten und dem fortschreitenden Lebensraumverlust etwa für Arten der Offenlandschaft und Feldflur fordert der Landesjagdverband die Hessische Umweltministerin Priska Hinz auf, die Schonzeit für die Waschbären, mit Ausnahme des Elterntierschutzes, im Sinne des Artenschutzes und der Biodiversität aufzuheben und die Jagdverordnung entsprechend zu korrigieren. So könnte die EU-Verordnung in Hessen erfolgreich umgesetzt werden.
Animation „Waschbären in der Stadt“