Waschbär ist ab 1. August wieder bejagbar – Hausbesitzer und der Artenschutz können aufatmen

Nachdem die Hessische Umweltministerin Priska Hinz im Dezember 2015 eine neue Jagdverordnung erlassen hat, steht der Waschbär bis zum 1. August unter Schonzeit. Für viele Hausbesitzer gerade in Nordhessen eine Katastrophe. In einigen Regionen Hessens hat sich der Waschbär explosionsartig vermehrt und richtet große Schäden an Gebäuden an. Auch der Artenschutz leidet unter der langen Schonzeit der Waschbären. Wo er vorkommt, weist nahezu jedes zweite Reptil starke Verletzungen, wie abgebissene Gliedmaße oder Schwänze auf.

Bild Waschbär
Quelle: Rolfes/DJV

Die Europäische Union (EU) hat den Waschbär mit Wirkung zum 03. August 2016 in die Liste der invasiven, gebietsfremden Arten aufgenommen. Das primäre Ziel ist die Eindämmung dieser Arten. Der Landesjagdverband Hessen e. V. befürwortet diese Entscheidung: „Da der Waschbär dem Jagdrecht unterliegt, sind Jäger kompetente Ansprechpartner, wenn es um die Reduzierung von Wildtierbeständen in der Fläche geht“, sagt Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverband Hessen e. V.

Die Bemühungen der EU werden jedoch im Moment in Hessen dadurch konterkariert, dass in Hessen die Jagdzeit des Waschbären auf den Zeitraum vom 1. August bis zum 28. Februar reduziert worden ist. „Dies ist völlig unpraktikabel, da die Tiere in der Hälfte der Zeit sehr inaktiv und damit kaum zu bejagen sind“, ist Ellenberger überzeugt. Die Bejagung von Jungwaschbären fällt so ebenfalls weg. Um eine Art einzudämmen, ist gerade das Entnehmen des Nachwuchses nötig.

Die Jäger liefern über ihr WILD-Monitoring (Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands) seit 2006 wertvolle Daten zur Ausbreitung des Waschbären:
http://www.jagdverband.de/node/4683

Demnach hat der Waschbär sein Verbreitungsgebiet deutschlandweit in sieben Jahren nahezu verdoppelt und kommt jetzt fast in jedem zweiten Jagdrevier vor (46 Prozent). „Wenn wir die heimische Artenvielfalt erhalten wollen, gibt es nur zwei Stellschrauben: Lebensräume erhalten und verbessern sowie Fressfeinde reduzieren“, sagt Dr. Jürgen Ellenberger. Angesichts der rasanten Ausbreitung räuberisch lebender, gebietsfremder Arten und dem fortschreitenden Lebensraumverlust etwa für Arten der Offenlandschaft und Feldflur fordert der Landesjagdverband die Hessische Umweltministerin Priska Hinz auf, die Schonzeit für die Waschbären, mit Ausnahme des Elterntierschutzes, im Sinne des Artenschutzes und der Biodiversität aufzuheben und die Jagdverordnung entsprechend zu korrigieren. So könnte die EU-Verordnung in Hessen erfolgreich umgesetzt werden.

Animation „Waschbären in der Stadt“

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