Damit wird einer Forderung des Landesjagdverbandes Hessen Rechnung getragen, der seit den 1990er Jahren darauf hingewiesen hat, dass hier ein bedeutender Lebensraumkorridor für Großsäuger aus dem südöstlichen „Kellerwald“ in den „Knüll“ verläuft. Diese Verbindung würde durch den Bau der A 49 samt Zäunung ohne die Möglichkeit der Querung unterbunden.
In den zurückliegenden 20 Jahren wurden entsprechende Dokumente über Wildtierbewegungen in diesem Korridor den Planungsträgern vorgelegt. Im Hinblick auf dessen Bedeutung für den Biotopverbund wurde seitens des LJV Hessen argumentiert, dass hier neben dem Rotwild auch die heimische Wildkatze und ggf. der Luchs ihren Korridor (Fernwechsel) haben und
zusammenhängende als auch miteinander vernetzte Lebensräume benötigen.
Die Regelung im § 23 des Hess. Jagdgesetzes („Wildruhezonen“) wird dazu beitragen, dass die Wildtiere dieses Bauwerk anwechseln und ungestört annehmen können. Mit dieser Grünbrücke wird das sechste für Großsäuger bedeutende Querungsbauwerk in Hessen (nach der B 62, der A 44 und A 7) realisiert.