Wichtig: Nachtzieltechnik – Änderung des Waffengesetzes muss abgewartet werden!

Aufgrund von Nachfragen teilen wir mit, dass nach dem Bundesratsbeschluss vom vergangenen Freitag, 13.06.2025, zur Verwendung von Nachtzieltechnik zunächst abgewartet werden muss, bis der Bundesgesetzgeber das Waffenrecht dahingehend geändert hat und das Gesetz auch nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Wirksamkeit entfaltet.

Quelle: HMLU
Quelle: HMLU

WICHTIG: Bis dahin gilt die bisherige Rechtslage.

Hessens Jagdminister Ingmar Jung hatte sich im Bundesrat für diese Änderung des Waffengesetzes eingesetzt. Denn die verstärkte Jagd auf Schwarzwild ist der Schlüssel im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Hessen.

Was soll sich konkret ändern:

  • Bisher erlaubt: Nachtsicht-Vorsatz- & Aufsatzgeräte
  • Verboten: Nachtzielgeräte mit eingebauter Zieloptik

Das soll sich nach dem Beschluss des Bundesrates nun ändern – GILT aber erst nach Änderung des Waffengesetzes und nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt!

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen