Rebhuhnmonitoring

Eine Chance für das Rebhuhn in heimischen Feldern

Die beste Grundlage für eine optimale Rebhuhnhege ist eine gute Kenntnis des Besatzes. Denn wer weiß, wie viele Hühner im Revier vorkommen und wo die Territorien der Paarhühner sind, kann seine Hegemaßnahmen optimal anpassen und entsprechende Erfolge erzielen.

Claus Deußer von der Hegegemeinschaft Wiesbaden/Ost verhört im Revier Kloppenheim Rebhühner nach der Punkt-Stopp-Methode

Um einen guten Überblick über Ihren Besatz zu erhalten und auch die Entwicklung der Rebhühner gut nachverfolgen zu können empfehlen wir, jede Sichtung in Ihre Revierkarte einzutragen. Notieren Sie sich nicht nur den Ort, sondern auch ob es sich hierbei um ein Einzelhuhn, ein Paar oder eine Kette handelte und wie stark die Kette war. Auch wenn dies zunächst nach einem unverhältnismäßigen Aufwand klingt, werden Ihnen die Informationen, die Sie aus den Kartierungen der Sichtungen ziehen können, für die Hege von großem Nutzen sein, denn diese Daten sind Grundlage für:

  • Optimierung des Lebensraums
  • Schutzmaßnahmen (z. B. Schutz vor Ausmähen)
  • Raubwildbejagung
  • Unterstützung durch Fütterung

dienen als Nachweis:

  • Für naturschutzrechtliche Eingriffe (z. B. CEF-Maßnahmen)
  • Bei der Beantragung von Fördermitteln (Kulissen)

und sind die Basis nachhaltiger Bejagung:

  • Zur nachhaltigen Bejagung (§ 2 Abs. 5 HJagdV)

Rebhuhnmonitoring zur Erfüllung der Voraussetzung von § 2 Absatz 5 HJagdV

Beim Rebhuhn ist keine spezifische Methode vorgegeben. Zu erfassen ist die Anzahl der Paarhühner im Frühjahr und die Anzahl und Kopfstärke der Ketten im Herbst. Die Meldefristen für die Zusendung der Ergebnisse an die zuständige UJB sind:

  • Frühjahrszählung: 30. April
  • Herbstzählung: 1. September

Gemäß § 2 Abs. 5 der hessischen Jagdverordnung ist eine Bejagung des Rebhuhnes nur in Revieren möglich, die eine Besatzdichte von mindestens 3,0 Paarhühnern im Frühjahr und einen Zuwachs zum 1. September von mindestens 250 % aufweisen. Die maximal mögliche Strecke liegt bei 15 % des Herbstbesatzes. Wer die Schwellenwerte erreicht und eine Bejagung beabsichtigt, hat diese frühzeitig der zuständigen Jagdbehörde anzuzeigen.

Schwellenwerte für eine Bejagung des Rebhuhns in Hessen
Schwellenwerte für eine Bejagung des Rebhuhns in Hessen

Nützliches Material