Februar 2026

Liebe Jägerinnen und Jäger,

am Mittwoch, dem 14. Januar 2026, hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Reform des Bundesjagdgesetzes beraten. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer erläuterte, dass Problemwölfe künftig schneller und mit weniger Aufwand entnommen werden können. Zugleich soll es möglich sein, regionale Managementpläne aufzustellen, um den Bestand gezielt zu regulieren. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlöst und jetzt den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufnimmt. Das ist wichtig, um Konflikte im ländlichen Raum effektiv zu lösen, das schnelle Wachstum des Wolfsbestands zu bremsen und gleichzeitig den günstigen Erhaltungszustand der Art zu wahren. Der Hauptfokus im Umgang mit dem Wolf muss auf Konfliktlösung liegen, also auf schnellem Handeln nach Nutztierrissen. Das ist wichtig für den Erhalt der Akzeptanz, insbesondere im ländlichen Raum. Das Erlegen von Schadwölfen – im Einzelfall auch gesamter Rudel – muss ganzjährig ohne behördliche Anordnung möglich sein. Für eine nachhaltige Bestandsregulierung ist es notwendig, wildbiologisch fundierte Jagdzeiten und Abschusspläne für Jungwölfe einzuführen – ähnlich wie bei anderen Arten. Diese Regelungen müssen bundesweit gelten. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat angekündigt, dass die Bundesländer künftig Weidegebiete ausweisen können, in denen zumutbarer Herdenschutz unmöglich ist. Hier soll das Bundesjagdgesetz künftig die rechtssichere Entnahme von Wölfen gewährleisten.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren muss der vorgelegte Entwurf noch an einigen Punkten klarer werden: Der Wolf muss wie andere Wildarten im Jagdrecht behandelt werden, insbesondere wie andere jagdbare Arten, die europaweit geschützt sind (Anhang-V-Arten der FFH-Richtlinie) – zum Beispiel Gams, Baummarder oder Iltis. Einzelne Sonderregelungen sind sinnvoll, sollten sich allerdings in die bewährte Systematik des Gesetzes einfügen. Das gilt zum Beispiel für ein Fütterungsverbot oder die Aufnahme verletzter Tiere. Um die europarechtlichen Vorgaben für alle diese Arten sicherzustellen, sollte im Bundesjagdgesetz klargestellt werden, dass die Behörden bei allen Maßnahmen die Vorgaben der FFH-Richtlinie einhalten müssen.  Bedrohen Wölfe konkret Jagdhunde, Haus- oder Nutztiere, müssen die Möglichkeiten einer Tötung eindeutig und rechtssicher geregelt sein. Das Interesse am Schutz von Haus- und Nutztieren überwiegt. Der Einsatz von Jagdhunden zum Aufspüren verletzten Wildes und bei Gesellschaftsjagden ist für eine tierschutzgerechte, effektive Jagd unerlässlich. In Wolfsgebieten kann es zu Begegnungen zwischen Hund und Wolf kommen, die für Hunde tödlich enden. Entsprechende Vorkommnisse hat es in Deutschland bereits gegeben. Dem Jäger muss es daher in Notsituationen rechtssicher möglich sein, seinen Jagdhund zu schützen und den Wolf notfalls zu erlegen. Eine entsprechende Klarstellung des Gesetzgebers ist notwendig. Die bisher genehmigten Entnahmen von schadenstiftenden Wölfen haben regelmäßig dazu geführt, dass die beteiligten Jäger ernsthaft bedroht wurden. Es muss deshalb sichergestellt sein, dass die erforderliche Anzeige eines erlegten Wolfes anonym erfolgen kann. Vom Wolf getötete Weidetiere sollten vor Ort liegen bleiben, um den schadensstiftenden Wolf besser erlegen zu können. Denn erfahrungsgemäß kommt ein Raubtier zur erlegten Beute zurück. Im Falle eines Wolfrisses ist deshalb eine Abweichung von tierseuchenrechtlichen Vorschriften erforderlich, die eine schnelle unschädliche Beseitigung von Nutztierkadavern vorsehen. Eine entsprechende Regelung ist dringend erforderlich, um Problemwölfe effektiv zu erlegen. Nach einer aktuellen Umfrage des Deutschen Jagdverbandes halten fast zwei Drittel der Deutschen es für richtig, den Wolf zur Bestandskontrolle ins Jagdrecht aufzunehmen. Dies geht einher mit einem ähnlich hohen Anteil der Bevölkerung, der speziell die Jagd auf Wölfe befürwortet, die Haus- und Nutztiere töten. Die Zustimmung auf dem Land liegt jeweils bei deutlich über zwei Dritteln, hingegen ist nur etwa jeder zweite Stadtmensch für eine Bejagung des Wolfs.

Liebe Jägerinnen und Jäger merken Sie sich den Termin der Jagdmesse in Alsfeld vom 6. bis 8. März 2026 vor. Der Landesjagdverband Hessen wird auf der Messe wieder mit einem Stand vertreten sein.

Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen alles Gute und Waidmansheil.

Ihr Jürgen Ellenberger

Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Präsident des Landesjagdverbandes