Oktober 2026

Liebe Jägerinnen und Jäger,
die Evaluierung des Waffenrechts nimmt weiter Fahrt auf. Das Bundesinnenministerium hat Fragebögen an die Verbände gesandt. Der Deutsche Jagdverband hat die Landesjagdverbände eingebunden und wird fristgerecht die Fragen beantworten. Ziel ist ein praxisnahes Waffenrecht, das den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt. Der Deutsche Jagdverband und die Landesjagverbände setzen sich vehement gegen weitere Belastungen und weitere Einschränkungen des legalen Waffenbesitzes ein. Eindeutig und ausdrücklich lehnen die Jagdverbände eine Begrenzung der Zahl der Langwaffen für Jäger ab. Leider gab es im Internet eine anderslautende Falschbehauptung. Hierzu hat der Deutsche Jagdverband am 10. September 2026 eine Pressemitteilung veröffentlicht:
„Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat einen wichtigen gerichtlichen Erfolg im Äußerungsrecht erzielt. Das Landgericht Berlin II hat eine einstweilige Verfügung gegen Severin Schneider, Betreiber des YouTube-Kanals Tactical-DadGear, erlassen. Diese verbietet ihm, weiterhin zu behaupten, Vertreter des DJV hätten gegenüber dem Bundesinnenministerium erklärt, sie würden sich gegen eine Deckelung der Anzahl von Langwaffen nicht wehren. Diese Falschbehauptung ist rufschädigend, weil sie den negativen Eindruck erweckt, der DJV würde sich nicht für die Interessen aller Jägerinnen und Jäger einsetzen, sondern diese sogar proaktiv aufgeben. Schneider hat die Entscheidung des Gerichts mit der Abgabe einer Abschlusserklärung anerkannt. Er schade mit der Verbreitung von Unwahrheiten der aktiven Interessenvertretung aller legalen Waffenbesitzer. Der DJV wird auch künftig konsequent gegen unwahre und ehrenrührige Äußerungen vorgehen, die seine Interessen und diejenigen seiner Mitglieder berühren. Das Landgericht Berlin II stellte fest, dass es sich bei den streitgegenständlichen Äußerungen um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die den DJV rechtswidrig in seinem Verbandspersönlichkeitsrecht verletzen. Der DJV sei in seinem sozialen Geltungsanspruch betroffen, wenn Jägerinnen und Jäger über die angeblichen Vorgänge getäuscht werden. Damit folgte das Gericht der Argumentation des DJV. Der DJV hat sich bereits in der Vergangenheit gegen eine Begrenzung der Anzahl von Langwaffen für Jägerinnen und Jäger ausgesprochen. Der Dachverband der Jäger wird sich im Rahmen der aktuellen Evaluierung und der möglichen Novellierung des Waffengesetzes weiterhin für die Rechte von legalen Waffenbesitzern einsetzen.“
Der Vorgang zeigt, wie wichtig es ist, sich gegen Falschbehauptungen zu wehren. Er zeigt auch, dass mit professioneller Hilfe solchen „Fake News“ effektiv begegnet werden kann.
Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen weiterhin viel Anblick und Waidmansheil.
Ihr Jürgen Ellenberger
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes
