Das bedeutet, dass folgende jagdliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung der bereits bekannten Maßnahmen zur Einschränkung von persönlichen Kontakten und der Einhaltung der bekannten Hygieneregeln weiterhin möglich sind.
(Die Seitenzahlen geben Ihnen an, wo Sie die entsprechende Formulierung in den Auslegungshinweisen finden):
- Teilnahme und Durchführung von Gesellschaftsjagden (S. 7 und 10, bitte beachten Sie, dass für Gesellschaftsjagden außerhalb beruflicher/dienstlicher Tätigkeiten weiterhin ein Genehmigungsvorbehalt besteht und informieren Sie sich über die entsprechenden Regelungen zur Genehmigung bei Ihrem Landkreis. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Webseite https://ljv-hessen.de/regelungen-fuer-gesellschaftsjagden-in-landkreisen-und-kreisfreien-staedten/ ).
- Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen von Jagdhunden (S.7).
- Schießstände (nicht Schießkinos) dürfen für Jägerinnen und Jäger zum Einschießen der Waffen sowie zur Erlangung eines jagdrechtlich, erforderlichen Schießnachweises weiterhin geöffnet haben (S.10).
- Kurse zur Ausbildung von Jagdhunden (S.29).
- Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiausbildung (S. 30, in diesem Fall sehen wir die Vorbereitungslehrgänge für die Jägerprüfung als gleich gestellt).
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Landkreisen mit einem hohen Inzidenzwert
In vielen Landkreisen wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen bereits nächtliche Ausgehbeschränkungen erlassen. Ausnahmen davon sind in den Allgemeinverfügungen der jeweiligen Landkreise vermerkt. Bisher sind bei den uns bekannten und bereits veröffentlichten Allgemeinverfügungen Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung und Tierseuchenprävention von den Beschränkungen ausgenommen und somit die Jagd auf Schwarzwild zur Prävention vor der Afrikanischen Schweinepest auch in der Zeit der Ausgehbeschränkung weiterhin möglich. Eine Übersichtstabelle und Zusammenstellung der bereits veröffentlichten Allgemeinverfügungen der Landkreise finden Sie auf unserer Webseite https://ljv-hessen.de/corona-ausgangssperren-in-fuenf-landkreisen-und-einer-kreisfreien-stadt/.
Da die Lage sehr dynamisch ist und täglich neue Landkreise Ausgangsbeschränkungen erlassen, möchten wir Sie bitten, sich immer aktuell bei Ihrem Landkreis zu informieren und in den Allgemeinverfügungen nachzulesen, ob die Tierseuchenprävention zu den zulässigen Ausnahmen gehört.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und vor allem ganz viel Gesundheit!
Downloads:
Übersichtstabelle Corona-Regelungen nach Landkreisen und kreisfreien Städten
Aktuelle Regelungen der Hessischen Landesregierung finden Sie unter www.hessen.de
5 Gedanken zu „Informationen zu Corona-Regeln und nächtlichen Ausgangbeschränkungen in Kreisen und kreisfreien Städten mit hohem Inzidenzwert“
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