Umweltministerin Priska Hinz: „Hessen arbeitet schon seit geraumer Zeit daran, eine Verbreitung dieser Tierseuche nach Hessen zu verhindern. Darüber hinaus haben wir jetzt ein präventives Maßnahmenpaket geschnürt.“
Die für den Menschen vollkommen ungefährliche Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich aktuell in Tschechien und Polen aus. Deshalb verstärkt das Land Hessen seine Vorsorgemaßnahmen um einen Ausbruch dieser gefährlichen Tierkrankheit möglichst zu verhindern. „Wir haben schon seit längerem zielgruppengenaue Maßnahmen zur Vorbeugung, Früherkennung und Aufklärung eingeleitet. Auch für den Ernstfall sind wir gewappnet und stellen Personal, Gerät und Geld zur Verfügung“, sagte Umweltministerin Priska Hinz. „Das Umweltministerium plant Spitzengespräche zu führen, bei denen alle beteiligten relevanten Akteure informiert, sensibilisiert und vorbereitet werden. Denn im schlimmsten Fall sollen alle Abläufe reibungslos funktionieren“, ergänzte Hinz.
„Die für Wildschweine und auch Hausschweine hochansteckende Krankheit führt bei diesen fast immer zum Tod. So hat sie das Potenzial große wirtschaftliche Schäden bei den schweinehaltenden Landwirten anzurichten“, erläuterte die Ministerin. In Hessen verteilen sich gut 660.000 Schweine auf gut 5.800 Betriebe. Die Spanne reicht dabei von wenigen Tieren bis zu mehreren Tausend. Das Umweltministerium wird alle schweinehaltenden Betriebe in Hessen umfassend darüber informieren, was sie tun können, um ihre Schweinebestände zu schützen. „Es gibt sehr effektive Maßnahmen, die einen Ausbruch in Hausschweinebeständen verhindern können. Daher ist es immens wichtig, dass sich die Halterinnen und Halter auch an diese Biohygienemaßnahmen halten. Ich appelliere an alle dies zu tun“, betonte Hinz. „Wir als Ministerium und die Veterinärämter werden die Betriebe dabei begleiten und unterstützten“, sicherte die Ministerin zu. Ein Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest gibt es bislang nicht.
Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinpest in Hessen kann trotz vorbeugender Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Das Virus kann von Wildschwein zu Wildschwein übertragen werden, jedoch ist diese Infektionskette deutlich langsamer, als in den Fällen in denen der Mensch das Virus unbewusst verschleppt und damit verbreitet. Zum Beispiel kann die Krankheit über Lebensmittel übertragen werden, die an Autobahnraststätten weggeworfen und von Wildschweinen gefressen werden. Aus diesem Grund sind bundesweit bereits entsprechende Hinweisschilder an den Raststätten angebracht, Essensreste für Wildschweine unzugänglich zu entsorgen.
„Sollte es doch zu einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest kommen, ist es sehr wichtig diesen frühestmöglich zu erkennen. Darum wird das Land eine Prämie von 30 Euro bezahlen, wenn Proben bei tot aufgefundenen Wildschweinen genommen und an das Hessische Landeslabor geschickt werden“, betonte Hinz. „Diese Proben sind ein entscheidender Faktor, damit wir das weitere Vorgehen festlegen können“, sagte Hinz. Bereits 2008 wurde in Hessen ein Tierseuchenfrühwarnsystem eingerichtet. Seit dieser Zeit besitzt Hessen ein flächendeckendes Monitoring für Schweinepest bei Wildschweinen. In 2016 wurden über 2.500 und in 2017 sogar über 4.500 von der hessischen Jägerschaft eingereichte Proben ausgewertet. Damit verfügt Hessen im Bundesvergleich über sehr hohe Kontrollzahlen.
Seit über zehn Jahren steht die Hessische Landesregierung mit der Jägerschaft im Dialog, um die Anzahl der Wildschweine mit Hilfe effektiven Jagdmethoden zu reduzieren. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation informiert das Ministerium die Hessischen Jagdverbände zusätzlich und steht mit Jägerinnen und Jägern in intensivem Austausch. „Wir werden in den nächsten Wochen zu regionalen Informationsveranstaltungen einladen. Die Jägerschaft ist im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen ein wichtiger Partner für die Behörden“, so Hinz weiter.
Um eine zusätzliche Reduktion der Wildschweinpopulation in Hessen zu erzielen, wird das Umweltministerium für 2018 die Schonzeit für Keiler und Bachen, die keine Jungtiere führen, aufheben, so dass diese auch nach dem 31. Januar weiter bejagt werden können. Als weitere Erleichterung können Jagdgäste im Hessischen Staatswald Wildschweine kostenfrei bejagen. Bei der Durchführung von revierübergreifenden Jagden auf Schwarzwild sollen die Behörden durch Straßensperrungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen unterstützend aktiv werden.
„Im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest muss schnell und konsequent gehandelt werden“, so die Ministerin. Sollte der Ausbruch in Hessen dennoch nicht zu verhindern sein, so arbeitet das Land bereits jetzt an Plänen zur Koordination aller nötigen Maßnahmen. Beispielsweise wird das Land Sammelbehälter für tote infizierte Wildschweine kaufen oder die zuständigen Stellen dabei unterstützen. Denn infizierte Tiere müssen so schnell wie möglich aus der Landschaft entnommen werden.
„Für alle nötigen Maßnahmen stellen wir 500.000 Euro pro Jahr im Doppelhaushalt zur Verfügung“, erklärte Ministerin Hinz. „Wir haben damit sichergestellt schnell, gezielt und effektiv reagieren zu können“, sagte Hinz.
Mehr Informationen zur Afrikanischen Schweinepest auf der Internetseite des Umweltministeriums und des Bundesforschungsinstituts für Tierseuchen:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/