Sinnlose Schonzeit für Fuchs und Waschbär gefährdet den Artenschutz!

Am 1. März beginnt die Schonzeit für Füchse und Waschbären, die im April 2016 in der neuen hessischen Jagdverordnung verankert worden ist. Besonders zur Brutzeit von seltenen Bodenbrütern wie Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn stellt die Schonzeit ein großes Problem dar. Aber auch junge Feldhasen oder die wenigen Feldhamster sind in der ausgeräumten Kulturlandschaft ihren Fressfeinden hilflos ausgesetzt.

Bild: KauerMross/DJV

Neben der Verbesserung der Lebensräume ist die Bejagung die effektivste Möglichkeit, um den hohen Fraßdruck auf die Jungtiere und die auf den Nestern sitzenden Elterntiere zu verringern. „Eine Schonzeit für Fuchs und Waschbär in den Frühjahrs- und Sommermonaten steht völlig im Widerspruch zum Artenschutz, den die Jägerinnen und Jäger in Hessen jeden Tag in ihren Revieren leisten“, sagt Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen.

Viele Gelege z. B. von Rebhühnern werden gefressen und die darauf sitzenden Hennen fallen Raubsäugern zum Opfer. Andreas Mohr, Leiter des Rebhuhnhegerings Wetterau hat die Ergebnisse einer Studie der Göttinger Wildbiologen bei einem eigenen Versuch bestätigen können. Auch bei ihm wurden 75 % der Gelege gefressen. „Wenn nur 25 % der Rebhühner den Fressfeinden entkommen, brauchen wir uns über den teilweise bedrohlichen Zustand unserer Feldvogelbesätze nicht zu wundern“, sagt Mohr überzeugt.

„Wir müssen in Hessen auf eine wissensbasierte Regelung zurückkommen. Auch Füchse und Waschbären ziehen in den Frühjahrs- und Sommermonaten ihre Jungtiere auf – deshalb stehen die Elterntiere bereits seit Jahrzehnten unter dem Schutz des Bundesjagdgesetzes“, so Ellenberger weiter.

„Durch das Bejagungsverbot der Jungfüchse spitzt sich die Situation weiter zu. Jungfüchse zu bejagen, ist kein Vergnügen, aber angesichts der Fleischmengen von 400 bis 500 Gramm, die ein ausgewachsener Fuchs täglich zu sich nimmt, brauchen gerade die Bodenbrüter in den ausgeräumten Feldern eine spürbare und frühe Entlastung vor dem hungrigen Raubwild. Deshalb ist für uns Jäger auch der Fang mit zertifizierten und tierschutzgerechten Fallen ein höchst effektives Mittel.“

Mit der Schonzeit für den Waschbären widerspricht die hessische Jagdverordnung auch einer EU-Verordnung zur Eindämmung invasiver gebietsfremder Arten. Nach der öffentlichen Anhörung, die am 20. November 2017 endete, hat das Umweltministerium bis heute keine Managementpläne vorgelegt, die eine weitere Ausbreitung des nordamerikanischen Kleinbären verhindern könnten. „Die Jagd ist dafür ein unverzichtbares Mittel und darf nicht unsinnig eingeschränkt werden.“

Jürgen Ellenberger fordert die hessische Umweltministerin Priska Hinz auf, die EU-Verordnung umzusetzen und die Schonzeit für Waschbären sofort aufzuheben: „Die Bewohner des ländlichen Raums haben häufig Probleme mit dem Waschbären in ihren Häusern oder Gärten – diese gehen im Oktober genauso an die Wahlurnen, um einen neuen hessischen Landtag zu wählen, wie die rund 20.000 im Landesjagdverband organisierten Jägerinnen und Jäger.“

Schäden von Waschbären können Bürger auf der Webseite www.waschbaerschaeden.de kostenlos melden. Der Landesjagdverband sammelt diese Meldungen und leitet sie an die hessische Landesregierung weiter.

Weitere Informationen: Immer mehr Waschbären in Deutschland

Im Jahr 1934, ursprünglich zur ,,Bereicherung“ der heimischen Tierwelt ausgesetzt, stand der Waschbär die folgenden 20 Jahre unter Naturschutz. Erst Mitte des 20. Jahrhunderts wurden in Deutschland kritische Stimmen laut. Hessen nahm ihn als erstes Bundesland ins Jagdrecht auf, doch erst seit 1990 steigt die Jagdstrecke merklich an. In einigen Bundesländern, wie auch in Hessen, unterliegt er vom 1. März bis 31. Juli der Schonzeit. Dies erschwert die Bejagung und eine Zurückdrängung der Art. Denn schon längst sind Wald- und Feldlandschaften vom Nordosten bis in den Südwesten Deutschlands in unterschiedlichen Dichten besiedelt. Als Neubürger hat er kaum natürliche Fressfeinde, welche die Ausbreitung in Deutschland stoppen könnten.

Das Ausmaß seiner Verbreitung verdeutlichen die Zahlen des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD): Im Vergleich zu 2006 meldeten im Jahr 2013 fast doppelt so viele Reviere ein Vorkommen des Kleinbären. Deutschlandweit ist nun fast jedes zweite Revier in Waschbärhand, im Kerngebiet (Brandenburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) liegt die Zahl mit 71 Prozent sogar noch deutlich höher. Regelmäßig erheben Jäger in über 25.000 Revieren Daten zum Waschbären und anderen Neozoen, die wissenschaftlich ausgewertet werden. Das entspricht etwa der Hälfte der land- und forstwirtschaftlichen Fläche Deutschlands. Damit bieten sie das umfangreichste Monitoring bundesweit. (Quelle: Deutscher Jagdverband e. V.)

 

 

Quellenangaben:
Pressemitteilung Nr. 070/17 vom 22.02.2017
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
„Kabinett beschließt neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt vor invasiven Arten“
http://www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/kabinett-beschliesst-neue-regeln-zum-schutz-der-artenvielfalt-vor-invasiven-arten/