Weichen für besseres Wolfsmanagement gestellt

Der Bundestag beschließt die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Der DJV kritisiert: Ein bundesweites aktives Management fehlt weiterhin. Die Zahl der Wölfe steigt 2020 auf 1.800, Nutztierrisse nehmen zu.

Bundestag beschließt die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Ein aktives Management fehlt weiterhin. Die Zahl der Wölfe steigt 2020 auf 1.800, Nutztierrisse nehmen zu.
Quelle: Rolfes/DJV

Der Bundestag beschließt heute eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, um Konflikte mit dem Wolf künftig besser lösen zu können. Erleichtert werden soll die Entnahme von Wolfshybriden und problematischen Wölfen. Künftig soll auch die Möglichkeit bestehen, aus einem auffälligen Rudel notfalls mehrere Wölfe entnehmen zu können, bis keine Nutztierrisse mehr stattfinden. Die örtlichen Jäger sollen in die Planungen mit einbezogen werden. Helmut Dammann-Tamke, Vizepräsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV), zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes:

„Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, mehr nicht. Weitere werden folgen müssen.“

Die Bundesländer haben durch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes bessere Möglichkeiten, eigene Wolfsverordnungen für ein effektiveres Wolfsmanagement umzusetzen. Der niedersächsische Umweltminister Lies (SPD) hat eine solche bereits angekündigt. Weiterhin fehlt allerdings ein bundesweites Managementkonzept für den Wolf, kritisiert der DJV.

Bereits im Januar hat der DJV gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Forum Natur einen Handlungsvorschlag zum aktiven Management des Wolfes veröffentlicht. Demnach sollen beispielsweise Deiche oder urbane Gebiete in Deutschland Wolfausschlussareale werden: Territoriale Wolfsrudel wären nicht geduldet. Die Konflikte mit Wölfen in Deutschland nehmen kontinuierlich zu: Allein die Schäden an Nutztieren sind von 2017 auf 2018 um 35 Prozent gestiegen. Nach Hochrechnungen des DJV anhand von wissenschaftlichen Zahlen leben im Frühsommer 2020 bereits 1.800 Wölfe in Deutschland – 35 Prozent mehr als dieses Jahr. Der Erhaltungszustand der Art ist nach Ansicht des DJV gesichert.