Wir haben die Redaktion auf den Fehler hingewiesen und um einen Hinweis in der morgigen Ausgabe gebeten. Nach Antwort der Redaktion, wird morgen eine entsprechende Korrekturmitteilung erscheinen.
Am vergangenen Freitag haben wir beim HMUKLV angefragt, wann mit einer entsprechenden Regelung zu rechnen sei. Von der Pressestelle erhielten wir die Antwort, dass zu einem Veröffentlichungstermin noch keine genaue Auskunft erteilt werden könne.
Die geplante Schonzeitaufhebung bezieht sich allerdings nur auf Jungwaschbären, dies ist ebenfalls falsch dargestellt worden. Leider ist der Artikel zum jetzigen Zeitpunkt nicht online verfügbar.
Wir bitten insofern dringend um Weiterleitung an Ihre Mitglieder, dass die Jagdverordnung vom 18.12.2015 gültig bleibt, bis bezüglich der Waschbär-Schonzeit eine neue Regelung in Kraft tritt. Bis dahin gilt für den Waschbären eine Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli.