Besonders für Jagdpächterinnen und -pächter ist ein abgelaufener Jagdschein höchst problematisch. Ohne gültigen Jagdschein ist weder eine Jagdausübung noch ein Schießstandbesuch möglich und u. U. der Jagdpachtvertrag gefährdet.
Jagdscheinverlängerung rechtzeitig beantragen
Mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April müssen Jägerinnen und Jäger ihren Jagdschein verlängert haben. Die Verlängerung sollte möglichst zeitnah und direkt nach dem Eintreffen Ihres Versicherungsnachweises beantragt werden, damit es durch möglicherweise geänderte Organisationsabläufe zu keinem Aufstau Ende März kommt.
17.02.2020 (LJV_Hessen)