Neue Hessische Jagdverordnung veröffentlicht – wichtige Kernforderungen des LJV erfüllt

Es liegen aufreibende Wochen hinter uns, in denen wir gemeinsam gegen den Entwurf zur geplanten Novellierung der Jagdverordnung protestiert haben.

Ministerpräsident Boris Rhein (rechts im Bild) betonte die wichtige Aufgabe der Jägerschaft und sicherte LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger (links) im Gespräch seine Unterstützung zu. Foto: Markus Stifter

LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger:

“Unser koordiniertes gemeinsames Engagement auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen sowie die Ankündigung unserer Plakat- und Hörfunkkampagne haben ein deutliches Zeichen gesetzt und Wirkung gezeigt!“

In der nun veröffentlichten Fassung der Hessischen Jagdverordnung sind wichtige Kernforderungen des LJV erfüllt bzw. wurde die bisher vorliegende Entwurfsfassung abgemildert:

  • Die Bejagung des Feldhasen im Rahmen des Zuwachses bleibt weiterhin vom 01.10. bis 31.12. möglich.
  • In der Zeit vom 16.09.-31.10. kann das Rebhuhn nach vorheriger Anzeige bei der UJB bejagt werden. Voraussetzung: Es wurden mindestens drei Brutpaare pro 100 Hektar bejagbare Offenlandfläche bei der Frühjahrszählung erfasst und der Herbstbesatz hat sich um 250 % zum 01.09. gesteigert. Die jagdliche Strecke darf dabei 15 % des Herbstbesatzes nicht überschreiten.
  • Das Blässhuhn ist in der Zeit vom 01.10. bis 15.01. bejagbar, sofern ein ausreichender Besatz vorhanden ist.
  • Die Jagdzeiten von Rabenkrähen und Elstern (neu: vom 01.08.-15.01.) und der Nilgans (neu: vom 01.08.-15.01.) wurden laut der Forderung des LJV praxisgerecht erweitert.
  • Die Anforderungen an die Schießleistung bei der Jägerprüfung wurde entgegen der Entwurfsfassung abgeschwächt:
    • Rehbock stehend angestrichen und stehender Überläufer: Es ist eine Mindestanzahl von 16 Ringen bei jeweils 3 Einzelschuss notwendig.
    • Flüchtiger Überläufer: Mindestens 21 Ringe bei 5 Einzelschuss.
    • Die Prüfungsanforderung Kipphase bleibt unverändert.
    • WICHTIG: Die neuen Regelungen zur Jägerprüfung greifen noch nicht zur Frühjahrsprüfung 2023, siehe Artikel 3 (Artikel 2) der Hessischen Jagdverordnung.
  • Bei der theoretischen Prüfung werden 20 Multiple-Choice-Fragen jeweils mit einem Punkt bewertet, fünf zusätzliche Freitextfragen werden mit gesamt 15 Punkten (jeweils bis zu drei Punkten) bewertet. Zum Bestehen der Prüfung sind insgesamt 28 Punkte nötig.
  • Unter Bezugnahme auf § 9 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes sollen sich die im Gesetz genannten Personen und Personenvereinigungen in Hegegemeinschaften für das Hoch- und Niederwild zusammenschließen. Aufgaben der Hegegemeinschaften wurden in § 29 der Hessischen Jagdverordnung genannt (Verfahren der Abschussplanung §§ 26, 26a, 26 b HJagdG; Vorschlagsrecht anerkannte Schweißhundeführer § 27 Abs. 6, § 30 Abs. 5 Satz 5 HJagdG Fütterungskonzept).
  • Für die Kontrolle von Lebendfangfallen mit elektronischem Fallmelder ist künftig mindestens eine tägliche Überprüfung, morgens zwischen 5.00 Uhr 9.00 Uhr, in der HJagdV verankert worden.

Der LJV hatte bereits am Dienstag, 11. Oktober 2022 seine Mitgliedsvereine über den aktuellen Stand der Verhandlungen zur Hessischen Jagdverordnung (HJagdV) per E-Mail informiert und am 18. Oktober 2022 zu einer außerordentlichen Bezirksversammlung nach Bad Nauheim eingeladen.

LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger erläuterte auf der Bezirksversammlung den Vereinsvertretern aus allen Bezirken den damaligen Verhandlungsstand sowie die Inhalte eines persönlichen Gesprächs mit Ministerpräsident Boris Rhein, welches am Freitag, 14. Oktober 2022 in der Hessischen Staatskanzlei stattgefunden hat.

Mit der FDP-Fraktion hatte bereits am 12. Oktober 2022 ein Gespräch im Hessischen Landtag stattgefunden, auch diese unterstützte ausdrücklich die Forderungen des LJV.
Die nun in der Hessischen Jagdverordnung festgeschriebenen Änderungen basieren auf den erzielten Einigungen zwischen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen.

“Direkt nachdem der Entwurf zur Hessischen Jagdverordnung vorlag, wurden erste intensive Gespräche mit zahlreichen Vertretern der Parteien geführt. Ich danke allen Vorstandsmitgliedern, Vereinsvorsitzenden, Hegegemeinschaften sowie allen Jägerinnen und Jägern, die sich an der Seite des LJV gegen eine ideologisch geprägte Jagdverordnung engagiert haben, die dem Aufruf des LJV gefolgt sind und ihre zuständigen Landtagsabgeordneten im Wahlkreis, die Landräte und Bürgermeister auf allen Wegen kontaktiert haben. Wir haben gezeigt, dass der LJV kampagnenfähig ist und mit einer Stimme spricht – für die Jagd, für die uns anvertrauten Wildtiere in unserem schönen Bundesland Hessen“,

so LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger.

Auf der Bezirkstagung wurde ebenfalls sehr positiv aufgenommen, dass der LJV parallel eine Imagekampagne mit zwei Plakatmotiven geplant hat, die bereits Ende Oktober in der Landeshauptstadt Wiesbaden veröffentlicht wurden.

Der LJV dankt insbesondere dem hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein, der Fraktionsvorsitzenden Ines Claus sowie dem jagdpolitischen Sprecher Michael Ruhl (alle CDU), die sich in intensiven Gesprächen mit dem Koalitionspartner persönlich für eine praxisgerechte Lösung eingesetzt haben.

Downloads:

Hessische Jagdverordnung vom 31.10.2022