Verfassungswidrige Schonzeit für Jungfüchse und Jungmarderhunde muss zeitnah aufgehoben werden

Der Landesjagdverband fordert die hessische Umweltministerin Priska Hinz auf, die verfassungswidrige Schonzeit für Jungfüchse und Jungmarderhunde sofort aufzuheben. Der Hessische Staatsgerichtshof hatte kürzlich entschieden, dass die Hessische Jagdverordnung vom 10.12.2015 und die Schonzeiten für Jungwaschbär, Jungfuchs und Jungmarderhund nicht mit der Hessischen Verfassung vereinbar und sachlich nicht begründet seien.

Bild: KauerMross/DJV

Am 28. Februar endete die Jagdzeit für Füchse und adulte Waschbären, die in der hessischen Jagdverordnung von 2015 verankert worden ist. Besonders zur Brutzeit von seltenen Bodenbrütern wie Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn stellt die Schonzeit ein großes Problem dar. Aber auch junge Feldhasen oder die wenigen Feldhamster sind in der ausgeräumten und kargen Kulturlandschaft ihren Fressfeinden hilflos ausgesetzt.

In einem ersten Schritt wurde nun die im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossene Aufhebung der Schonzeit für den Jungwaschbären umgesetzt. Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 24.02.2020 wurde diese einen Tag später gültig.

„Obwohl der Staatsgerichtshof zu der Normenkontrollklage der FDP-Fraktion Hessen eindeutig festgestellt hat, dass die für Jungfüchse und Jungmarderhunde verordneten Schonzeiten verfassungswidrig sind, hat die hessische Umweltministerin Priska Hinz diese bis zum heutigen Tag nicht geändert. Auf Nachfrage des Landesjagdverbandes wurde lediglich mitgeteilt, dass um weitere Geduld gebeten wird. Geduld haben wir Jäger allerdings nicht, wenn es um den Schutz von Bodenbrütern, Junghasen oder dem Feldhamster geht. Diese müssen in der Brut- und Setzzeit wirksam vor ihren Fressfeinden geschützt werden“,

so Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes.

Der Landesjagdverband fordert die hessische Landesregierung mit Nachdruck auf, die Schonzeit für Jungfüchse und Jungmarderhunde schnellstmöglich aufzuheben, damit ein flächendeckender Schutz von bedrohten Arten wieder möglich ist.

Neben der Verbesserung der Lebensräume ist die Bejagung die effektivste Möglichkeit, um den hohen Fraßdruck auf die Jungtiere und die auf den Nestern sitzenden Elterntiere zu verringern.

Aktualisierung am 20.03.2020:

Der LJV hat bereits im Januar mehrfach die Aufhebung der Schonzeit für den Jungwaschbären eingefordert. Am 19.02., 25.02. und 17.03.2020 forderte LJV-Pressesprecher Markus Stifter in Abstimmung mit LJV-Geschäftsführer Alexander Michel eine Antwort des HMUKLV ein, wann mit der Schonzeitaufhebung für den Jungfuchs und den Jungmarderhund zu rechnen sei.

Nach Redaktionsschluss erreichte uns am 19.03.2020 folgende Antwort der HMUKLV-Pressestelle:

„Derzeit können wir Ihnen noch nichts wirklich Neues zur Verordnung bezüglich der Schonzeiten für Jungfuchs und juvenilen Marderhund mitteilen. Momentan liegt die Verordnung zur rechtsförmlichen Prüfung im Hessischen Justizministerium, wir warten auf deren Rückmeldung. Daher können wir auch noch nicht genau abschätzen, wann die Verordnung im Staatsanzeiger veröffentlicht wird.“

Weiterhin hat der LJV darauf hingewiesen, dass die bei der Oberen Jagdbehörde (Regierungspräsidium Kassel) veröffentlichten Schonzeiten hinsichtlich des Jungwaschbären noch korrigiert werden müssen. Der Jungwaschbär ist in Hessen wieder ganzjährig bejagbar.

Link: Jagd- und Schonzeiten in Hessen