Auszug:
III. Zu verbieten sind
– Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
Der LJV hat daraufhin heute Vormittag beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration nachgefragt, ob die Schießstände in Hessen auch von diesem Verbot erfasst sind. Das Sozialministerium hat dies noch einmal klargestellt:
Schießstände müssen ab dem 18.03.2020 geschlossen bleiben
Die Schießstände in Hessen sind ebenfalls von diesem Verbot umfasst und müssen ab dem 18.03.2020 bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Ein Datum, wann das Verbot endet, ist derzeit nicht bekannt.
Daher werden bis zum 30.04.2020 keine Qualifikationsschießen stattfinden. Da es sich um einen dynamischen Prozess handelt, werden wir Sie weiterhin aktuell informieren.
Zur Information: Ein Kontrollschuss im Revier ist durch das Waffengesetz gedeckt, jedoch sollte dabei höchste Sicherheit gelten und nur in begründeten Fällen davon Gebrauch gemacht werden.
Leitlinien der Bundesregierung vom 16.03.2020
Wir werden Sie in den kommenden Tagen über weitere offene Fragen z. B. zur Jägerprüfung in Hessen oder zum Landesjägertag informieren. Diesbezüglich stehen wir mit den Behörden in einem engem Austausch.