Argumentation zur vorverlegten Jagdzeit

Sollten Sie als Jagdausübungsberechtige ein Schreiben erhalten, in dem auf die Bedrohung des Waldes durch den Klimawandel hingewiesen und zur Unterstützung der Wiederbewaldung durch einen konsequent frühen Beginn der Jagdzeit im April aufgerufen wird, können Sie wie folgt argumentieren:

Foto: Rolfes/DJV
  • Die Auswertung der Streckenergebnisse aus den vergangenen drei Jahren ergibt eine flächendeckende Erfüllung der Abschusspläne in Hessen.
  • Die bisher gültigen Jagdzeiten ab dem 1. Mai sind bei einer intensiven Jagd mehr als ausreichend, um die Abschussvorgaben zu erfüllen, wie z. B. auch nach dem Orkan „Kyrill“ deutlich wurde.
  • Statt den nun weiter ausgedehnten Jagdzeiten fehlt bis heute ein Eingehen auf die notwendige Lebensraumgestaltung von Wald und Wild, es stehen ausschließlich ökonomische Interessen im Fokus.
  • Der LJV hatte bereits im vergangenen Jahr ein 4-Punkte-Papier vorgelegt, nachdem die Bejagung schwerpunktmäßig dort erfolgen soll, wo Schäden festgestellt wurden, an Neuanpflanzungen oder dort, wo die natürliche Verjüngung des Waldes vorangetrieben werden soll. Dazu sollen Jagdausübungsberechtigte und Hegegemeinschaften in die Planungen einer schwerpunktmäßigen Bejagung mit einbezogen werden. Im Gegenzug müssen in weniger gefährdeten Waldbereichen Wildruhezonen mit Grünlandflächen zur Äsung eingerichtet werden und spezielle Verbissgehölze wie Weiden, Aspen, Pappeln und Eberesche angelegt werden.
  • Auf Basis der von den Hegegemeinschaften erstellten Lebensraumkonzepte und der Jägerschaft vor Ort werden andere Einflussfaktoren, wie z. B. der Freizeitdruck analysiert und in waldbauliche Planungsmaßnahmen mit einbezogen. So können attraktiv gestaltete und gut ausgebaute und beschilderte Wanderwege zu einer Reduzierung von Stressfaktoren auf das Wild führen und damit Wildschäden weiter verringern.
     

FAZIT:

Die nur eindimensionale Betrachtung und eine beim Rehwild auf zehn Monate ausgedehnte Jagdzeit führen zu mehr Stress bei allen uns anvertrauten Wildarten und zusätzlich zu einem erhöhten Fehlabschussrisiko und sind daher abzulehnen!

Jeder hat es selbst in der Hand, dem betroffenen Schalenwild einen Monat mehr Ruhe zu gönnen und jeder waidgerechte Jagdausübungsberechtigte bestimmt letztlich selbst, zu welchem Zeitpunkt innerhalb der Jagdzeiten er sein Wild erlegt.