Corona-Soforthilfeprogramm für existenzbedrohte Vereine

Ministerpräsident Volker Bouffier hat gestern in einer Pressekonferenz ein Soforthilfeprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ verkündet, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. Das Förderprogramm gilt für Vereine, die durch die Corona-Maßnahmen in finanzielle Nöte geraten sind und finanzielle Belastungen des Vereins bzw. Verbands nicht mehr aus vorhandenen Eigenmitteln (Ansparungen, Rücklagen, Mitgliedsbeiträge) decken können.

Foto: Hessische Staatskanzlei

„Von diesem Programm können alle 41.000 gemeinnützigen Vereine profitieren“, sagte Bouffier in Wiesbaden. Je nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen. „Die Vereine sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält und deshalb müssen wir handeln“, so Bouffier weiter.

Die Landesregierung setze deshalb alles daran, die Vereinskultur zu erhalten und zu unterstützen, damit sie weiter fortbestehen könne.

Beschreibung des Programms

Bei Nachweis einer nicht mehr aus vorhandenen Eigenmitteln (Ansparungen, Rücklagen, Mitgliedsbeiträgen) zu deckenden finanziellen Belastung des Vereins bzw. eines Verbands durch Ausgaben wie z. B.

  • Mieten, Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten)
  • Instandhaltungen
  • Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Storno-und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o. ä.)

kann hessischen Vereinen und Verbänden, die nicht von der öffentlichen Hand getragen werden, eine Billigkeitsleistung zur Weiterführung der Vereins-bzw. Verbandsarbeit nach § 53 LHO gewährt werden.

Diese Mittel können ab dem 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium (für Jagdvereine ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) zuständig). Der Antrag ist online abrufbar (siehe Downloadlink unten). Dabei ist zu beachten, dass finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, davon nicht abgedeckt werden.

Jägervereinigungen sind besonders erwähnt

Gefördert werden auch Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich in anderen gesellschaftlichen Bereichen engagieren. Dazu gehören beispielsweise Naturschutzvereinigungen, Jägervereinigungen, Umweltbildungseinrichtungen, Jugendwaldheime, Einsatzstellen für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), Wildparke, Falknereien und Tiergärten, Angel- und Fischereivereine, Naturparkvereine, Tierschutzvereine…
Zuständig für die Anträge der Jagdvereine ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
E-Mail: corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de

Bitte beachten Sie die weiteren Bestimmungen in der Richtlinie zur Durchführung des Förderprogramms zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“:

Download: Richtlinie zur Durchführung des Förderprogramms (PDF)
Download: Antrag Corona-Soforthilfe (Word .doc Format)
Download: Empfangs- und Verwendungsbestätigung (Word .doc Format)
Download: Pressemitteilung Corona Soforthilfe für Vereine (PDF)

Hinweise des DJV zu finanziellen Hilfen für Vereine:

Der Deutsche Jagdverband (DJV) übersandte heute weitere Hinweise der Steuerberatungsgesellschaft Hein Consulting mbH zu finanziellen Hilfen für Vereine:

Download: DJV-Eilmeldungen Nr. 2: Finanzielle Hilfen für Vereine