Achtung: Fehler in der HNA zur Waschbär-Schonzeit

In der heutigen Ausgabe der HNA (Tageszeitung Hessische/Niedersächsische Allgemeine) ist ein Artikel über die Verhandlung der Klage gegen die hessische Jagdverordnung erschienen. In der Bildunterschrift heißt es: „Darf in Hessen wieder ganzjährig bejagt werden: Der Waschbär. Bislang galt für ihn eine Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli“ – das ist FALSCH.

Bild Waschbär
Quelle: Rolfes/DJV

Wir haben die Redaktion auf den Fehler hingewiesen und um einen Hinweis in der morgigen Ausgabe gebeten. Nach Antwort der Redaktion, wird morgen eine entsprechende Korrekturmitteilung erscheinen.

Am vergangenen Freitag haben wir beim HMUKLV angefragt, wann mit einer entsprechenden Regelung zu rechnen sei. Von der Pressestelle erhielten wir die Antwort, dass zu einem Veröffentlichungstermin noch keine genaue Auskunft erteilt werden könne.

Die geplante Schonzeitaufhebung bezieht sich allerdings nur auf Jungwaschbären, dies ist ebenfalls falsch dargestellt worden. Leider ist der Artikel zum jetzigen Zeitpunkt nicht online verfügbar.

Wir bitten insofern dringend um Weiterleitung an Ihre Mitglieder, dass die Jagdverordnung vom 18.12.2015 gültig bleibt, bis bezüglich der Waschbär-Schonzeit eine neue Regelung in Kraft tritt. Bis dahin gilt für den Waschbären eine Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli.