Änderung der Schweinepest-Verordnung

In dieser Woche wurde die Änderung der Schweinepest-Verordnung im Bundesgesetzblatt Nr. 8 vom 13.03.2018 veröffentlicht.

Archivfoto Quelle: KauerMross/DJV

Der DJV begrüßt die Initiative der Bundesregierung, warnt aber vor überzogenen Maßnahmen vor Ort: Jäger und andere Beteiligte müssen einbezogen werden. Jäger sollten Wildschwein-Kadaver nicht transportieren, sondern Tupfer-Proben nehmen. Elterntierschutz bleibt bestehen trotz beschlossener Schonzeitaufhebung für Wildschweine.

Die komplette Pressemitteilung des DJV können Sie hier herunterladen:

Download: Pressemitteilung des DJV

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen