Der DJV begrüßt die Initiative der Bundesregierung, warnt aber vor überzogenen Maßnahmen vor Ort: Jäger und andere Beteiligte müssen einbezogen werden. Jäger sollten Wildschwein-Kadaver nicht transportieren, sondern Tupfer-Proben nehmen. Elterntierschutz bleibt bestehen trotz beschlossener Schonzeitaufhebung für Wildschweine.
Die komplette Pressemitteilung des DJV können Sie hier herunterladen: