Momentan würde nach einem Weg gesucht, die erforderliche Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz schnellstmöglich bewerkstelligen zu können.
Es sei rechtlich nicht möglich, beispielsweise „vorläufige Jagdscheine“ auszustellen.
Bereits im vergangenen Jahr hat der LJV Hessen behördlicherseits auf diese Problempunkte hingewiesen und wird nun mit mit Nachdruck die Umsetzung verfolgen.