Aktuell werden in Hessen keine Jagdscheine erteilt oder verlängert

Wie dem LJV bekannt wurde, hat die Oberste Jagdbehörde (HMUKLV) die Unteren Jagdbehörden dahingehend informiert, dass vor der Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen die Feststellung der Verfassungstreue durch eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung vorliegen muss.

Archivfoto: Allmann/DJV

Momentan würde nach einem Weg gesucht, die erforderliche Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz schnellstmöglich bewerkstelligen zu können.

Es sei rechtlich nicht möglich, beispielsweise „vorläufige Jagdscheine“ auszustellen.

Bereits im vergangenen Jahr hat der LJV Hessen behördlicherseits auf diese Problempunkte hingewiesen und wird nun mit mit Nachdruck die Umsetzung verfolgen.