Diese Maßnahme diene dem Gesundheitsschutz und der Verminderung des Infektionsrikos. Die Behörde bittet daher um Verständnis, dass die Frühjahrsjägerprüfung nicht stattfinden kann.
Aller Voraussicht nach könne die Jägerprüfung im Herbst dieses Jahres nachgeholt werden. Hinsichtlich der bereits entrichteten Prüfungsgebühren werde versucht den günstigsten Verwaltungsablauf umzusetzen. Näheres sollen in Kürze die Unteren Jagdbehörden mitteilen können, bei denen die Anmeldungen erfolgt sind.