Bundestag: Wölfe sollen künftig bejagt werden können

  1. Lesung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Wolf soll als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Darauf zielt der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ ab, der am Mittwoch, 14. Januar 2026, erstmals im Bundestag beraten und dem federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen wurde.

Die Aufzeichnung der 1. Lesung finden Sie unter youtu.be/ZKW6rT85wIk.