Die Richtlinie soll dazu dienen, die Mittel der Jagdabgabe zum Wohle der Jagd sowie der hessischen Jägerinnen und Jäger gleichmäßig und transparent zu verwenden. Der Landesjagdbeirat soll in jedem Jahr über die Quotelung der Mittel im Hinblick auf die Fördertatbestände sowie über die regionale Verteilung der Mittel beraten. Gleichzeitig wird zu jedem Antrag die Landesvereinigung der Jäger (Landesjagdverband Hessen e.V.) angehört. Die Bewilligungsbehörde für die Projektförderung aus Mitteln der Jagdabgabe ist die Obere Jagdbehörde beim Regierungspräsidium in Kassel, die bei der Antragstellung auch beratend zur Verfügung steht.
Die Verwendung der Mittel der Jagdabgabe wird transparent auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel veröffentlicht.
Download:
Die komplette Richtlinie ist auf der Homepage des LJV unter www.ljv-hessen.de/, nebst den ergänzenden Hinweisen für das Jahr 2021, einsehbar.