Während der Sommermonate darf der Fuchs nicht bejagt werden. Doch gerade in dieser Zeit ziehen viele bodenbrütenden Arten wie Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche aber auch Hasen und Feldhamster ihren Nachwuchs groß.
„Die hessischen Jägerinnen und Jäger können ihren gesetzlichen Hegeauftrag nicht mehr erfüllen, da uns durch die Jagdverordnung die Hände gebunden sind und wir den Jungfuchs erst ab dem 15. August bejagen dürfen“,
sagt Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen.
Fuchs-Jagdstrecke um knapp 30 % eingebrochen
Auch die jährliche Streckenstatistik zeigt einen drastischen Rückgang der erlegten Füchse: Im Jagdjahr 2015/2016 konnten noch 38.024 Füchse erlegt werden. Nach der Einführung der Schonzeit im Jagdjahr 2016/2017 brach die jährliche Strecke auf nur noch 26.815 Füchse zusammen, ein Rückgang von knapp 30 %. Dieser niedrige Wert bestätige sich auch im darauffolgenden Jahr 2017/2018 (26.960).
„Diese Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache und sind der Beleg für eine Verordnung, die auf grünen Ideologien statt auf Fakten aufgebaut ist“,
so Ellenberger weiter.
Der Fuchs zählt als Kulturfolger zu den Gewinnern in der Feldflur. Er hat keine natürlichen Feinde und kann sich daher uneingeschränkt vermehren. In einigen Gebieten Hessens wie z. B. in der Wetterau, ist deshalb die Räude wieder auf dem Vormarsch. Die Tollwut gilt seit 2006 in Deutschland als ausgerottet. Ellenberger: „Es ist enorm wichtig, frühzeitig in den Fuchsbestand einzugreifen, und insbesondere die Jungtiere scharf zu bejagen. Denn nur in den Monaten Mai und Juni lassen sich die Jungfüchse effektiv bejagen. Ab Ende Juni werden sie flügge, verlassen den elterlichen Bau und suchen sich neue Reviere.“
Ausnahmegenehmigung in der Wetterau
„Jungfüchse zu bejagen, ist kein Vergnügen, aber angesichts der Fleischmengen von 300 bis 500 Gramm, die ein Fuchs täglich zu sich nimmt, brauchen gerade die Bodenbrüter in den ausgeräumten Feldern eine spürbare und frühe Entlastung vor dem hungrigen Raubwild. Deshalb ist für uns Jäger auch der Fang mit zertifizierten und tierschutzgerechten Fallen ein höchst effektives Mittel“, so Andreas Mohr vom Rebhuhn-Hegering Wetterau. Er hat für die Flächen des Hegerings eine Schonzeitaufhebung durchsetzen können.
„Diese Schonzeitaufhebung brauchen wir auf der gesamten Fläche von Hessen“, so Jürgen Ellenberger.
Prädatorenmanagement im Bremer Blockland
Auch die wissenschaftlich erhobenen Monitoringdaten langjähriger Projekte wie die des Wiesenvogelschutzes auf den Schutzgebietsflächen des Bremer Blocklandes belegen heute eindeutig, wie wichtig ein Prädatorenmanagement für bodenbrütende Vogelarten neben den Maßnahmen der Lebensraumverbesserung ist: „Seit wir im Jahr 2014 mit der verstärkten Bejagung von Haarraubwild begonnen haben, haben die Bestände von Kiebitz, Uferschnepfe, Großer Brachvogel und Bekassine merklich zugenommen. Beobachtungen haben gezeigt, dass sich insbesondere die Füchse im Blockland auf Bodenbrüter spezialisiert haben. Systematisch suchen sie in den Frühjahrs- und Sommermonaten auf Weide- und Wiesenflächen nach Gelegen und Jungvögeln“, berichtet Marcus Henke, Vizepräsident der Landesjägerschaft Bremen.
Landtagswahlen: Umdenken in der Politik gefordert
Der Landesjagdverband Hessen hat die rund 24.000 hessischen Jägerinnen und Jäger mit ihren Familien und Freunden (ein Wählerpotential von mindestens 150.000 Stimmen) aufgerufen, alle Kandidaten, die sich am 28. Oktober zur Landtagswahl stellen, mit den Fragen zur Jagdverordnung und den unsinnigen Schonzeiten zu konfrontieren und stellt dafür auf der Homepage Wahlprüfsteine bereit. „Wir erwarten von einer künftigen Regierungskoalition die sofortige Aufhebung der Schonzeiten für Waschbär und Fuchs. „So darf es für das Niederwild in Hessen nicht weitergehen. Die Politik muss endlich Fakten akzeptieren und darf sich nicht länger von Ideologien leiten lassen“, so Ellenberger abschließend.