Geändertes Infektionsschutzgesetz gilt ab Samstag, 24. April 2021

Der LJV Hessen hat die heutige Pressekonferenz der Hessischen Landesregierung zum gestern geänderten Infektionsschutzgesetz verfolgt und informiert über den aktuellen Kenntnisstand.

Bildquelle: Simone M. Neumann/Deutscher Bundestag

Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) erklärte im Zusammenhang mit der Organisation in den Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen:

„Nun liegt auf der Hand: Das Gesetz gilt ab morgen. Niemand ist in der Lage, bis Montag das alles zu organisieren (…) Niemand, auch ein Bundesgesetz, kann uns dazu zwingen, Unmögliches hinzubekommen“.

Video der Pressekonferenz

Ein Video der Pressekonferenz können Sie unter folgendem Link aufrufen: Youtube – Pressekonferenz der Hessischen Landesregierung vom 23.04.2021 (Das genannte Zitat finden Sie bei Minute 22’30).

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Aktualisierte Auslegungshinweise liegen noch nicht vor

Aktualisierte Auslegungshinweise für Hessen liegen derzeit noch nicht vor. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass die entsprechenden Dokumente so schnell wie möglich aktualisiert werden.

Die Hessische Landesregierung hat bisher folgende Informationen veröffentlicht:

Bundesweite Notbremse: Das gilt ab 24. April 2021

Der LJV hat bereits in enger Abstimmung zwischen Geschäftsführer Alexander Michel und dem DJV vorbeugend Kontakt mit der Obersten Jagdbehörde aufgenommen und auf die Systemrelevanz der Jagd sowie der Jagdausbildung hingewiesen.

Sobald uns die Auslegungshinweise oder sonstige Informationen vorliegen, werden wir zeitnah darüber informieren.

Wir verweisen in diesen Zusammenhang auf die aktuellen Meldungen auf unserer Homepage „Jagd trotz Ausgangssperre weiterhin möglich“ sowie „Kitzrettung bleibt auch bei nächtlichen Ausgangssperren erlaubt“ hin.

Das Bundesgesetzblatt Nr. 18/2021 mit dem veröffentlichten Gesetzestext können Sie hier herunterladen.

Wir bitten um Verständnis, dass uns derzeit keine weiteren Detailinformationen bekannt sind.

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