Wolfsmanagement in Hessen: Allgemeinverfügung wieder in Kraft

Wie die dpa heute, am Dienstag, 11.08.2026, berichtet, hat das Verwaltungsgericht Kassel zwei Eilanträge mehrerer Naturschutzverbände gegen die Allgemeinverfügung zum Wolfsmanagement in Hessen abgelehnt.

Damit ist die zuvor vorläufig ausgesetzte Regelung für das Jagdjahr 2026/2027 wieder vollziehbar. Der Hängebeschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. Juli 2026, der die Entnahme zunächst gestoppt hatte, ist nach Angaben des Regierungspräsidiums Kassel damit gegenstandslos.

Die Allgemeinverfügung sieht für den Lahn-Dill-Kreis grundsätzlich die Entnahme von bis zu vier juvenilen Wölfen während der Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober vor. Da zwei bereits tot aufgefundene Wölfe auf diese Zahl angerechnet werden, können derzeit noch zwei juvenile Wölfe entnommen werden.

Die Freigabe ist auf den Lahn-Dill-Kreis begrenzt. Dort befindet sich mit dem Greifensteiner Rudel eines der etablierten hessischen Wolfsterritorien.

Für uns steht dabei nicht die Entnahme einzelner Tiere im Mittelpunkt. Entscheidend ist, dass das Wolfsmanagement in Hessen auf einer fachlichen und rechtlichen Grundlage erfolgt und klare, nachvollziehbare Regeln für den Umgang mit dem Wolf schafft.

Der Landesjagdverband Hessen wird die weitere rechtliche und fachliche Entwicklung aufmerksam begleiten und über neue Entscheidungen informieren.