Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) hat heute eine Pressemeldung zur Ankündigung der neuen Hessischen Jagdverordnung (HJagdV) veröffentlicht, die mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April 2026 in Kraft tritt. Die wichtigsten Inhalte geben wir hier auszugsweise wieder. Die offizielle Veröffentlichung soll in der Kalenderwoche 11/2026 im Staatsanzeiger des Landes Hessen erfolgen.
Mehr Praxisnähe, klare Regeln, verlässliche Rahmenbedingungen
Zum Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April 2026 treten in Hessen die Praxis erleichternde Änderungen im Jagdrecht in Kraft. Jagdminister Ingmar Jung erklärt:
Wir entwickeln das hessische Jagdrecht konsequent weiter. Praxisnah, rechtssicher und mit klarem Blick auf die tatsächlichen Anforderungen in Wald und Flur.“
Jagd und Hege durch die tausenden Jägerinnen und Jäger werden dadurch deutlich gestärkt.
Im Mittelpunkt der Novelle stehen praxisgerechte Jagdzeiten, mehr Handlungsspielräume für unsere Jägerinnen und Jäger, der Schutz des Eigentums, sachgerechte Anpassungen bei der Fallenjagd sowie eine maßvolle Reform der Jägerprüfung.
Erweiterte Jagdzeiten und klare Orientierung am Artenschutz
- Fuchs und Waschbär erhalten künftig eine ganzjährige Jagdzeit, unter Beachtung des Elterntierschutzes. Auch die Jagdzeiten für den Dachs werden erweitert.
- Für Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel orientiert sich Hessen an den bundesrechtlichen Regelungen. Zudem werden die Jagdzeiten für verschiedene Krähen und Gänsearten praxisgerecht angepasst. Höckerschwan und Waldschnepfe erhalten wieder eine Jagdzeit. Für mehrere invasive Arten, wie beispielsweise Nutrias, wird eine ganzjährige Bejagung ermöglicht.
Minister Jung stellt klar:
Wir richten das Jagdrecht an der Realität in Wald und Flur aus. Jagdzeiten müssen sich an Bestandsentwicklung, wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischer Erfahrung orientieren, nicht an theoretischen Konzepten vom Schreibtisch. Wer im Revier Verantwortung übernimmt, handelt auf Grundlage von Daten, Monitoring und Fachwissen. Dafür schaffen wir klare und rechtssichere Rahmenbedingungen. So sichern wir gesunde Wildbestände und stärken die Akzeptanz einer verantwortungsvollen Jagd.“
Moderne Regeln für die Fallenjagd
Auch die Vorschriften zur Fallenjagd werden an die Praxis angepasst. Tägliche Vor-Ort-Kontrollen können künftig entfallen, wenn Fallen mit einem betriebssicheren elektronischen Fangmeldesystem ausgestattet sind. Im Falle eines Fangs bleibt die unverzügliche Kontrolle verpflichtend.
Damit werden technische Möglichkeiten sinnvoll genutzt für ein modernes und effektives Prädationsmanagement. Das stärkt die Artenvielfalt, schützt unser Niederwild und schafft ein wirksames Instrument für den Naturschutz.
„Wir setzen auf moderne Technik, klare Standards und Verantwortungsbewusstsein im Revier“, betont Jung.
Jägerprüfung Anspruch sichern, Realismus wahren
Auch die Jägerprüfung wird praxisgerecht angepasst. Ziel ist es, hohe fachliche Standards zu sichern und gleichzeitig überzogene Hürden abzubauen. In der Vergangenheit führten sehr hohe Anforderungen zu einem spürbaren Prüfungstourismus in andere Länder.
„Wir halten am hohen Qualitätsanspruch fest. Aber wir sorgen dafür, dass die Anforderungen nachvollziehbar, vergleichbar und fair bleiben“, so der Minister. Die Anpassungen bedeuten eine Entlastung ohne Abstriche bei der Qualität. Ziel ist es, die Ausbildung im Land zu stärken und motivierte Jägerinnen und Jäger auch künftig in Hessen für Hessen auszubilden.
Jägerschaft als verlässlicher Partner
Abschließend unterstreicht Jung die zentrale Rolle der Jägerschaft beim Wildtiermonitoring. Regelmäßige Erfassungen, wie etwa bei Feldhasen oder Rebhühnern seit vielen Jahren praktiziert, bilden die Grundlage für eine maßvolle und nachhaltige Bejagung.
Minister Jung betont: „Ohne belastbare Daten gibt es keine verantwortungsvolle Jagdpolitik. Das Monitoring der Jägerschaft liefert uns genau diese Grundlage. Wer draußen zählt, dokumentiert und beobachtet, leistet einen konkreten Beitrag für Artenschutz, nachhaltige Nutzung und fundierte politische Entscheidungen. Dieses Engagement verdient Anerkennung und Unterstützung.“
Mit der Reform verfolgt die Landesregierung das Ziel, das Jagdrecht praxistauglich weiterzuentwickeln, den Artenschutz zu berücksichtigen, gesunde und angepasste Wildbestände zu sichern und mehr Verantwortung in die Hände unserer Jägerinnen und Jäger zu legen.
Entbürokratisierte Förderrichtlinie stärkt Hessens Jägerschaft
Rechtzeitig zum Beginn des neuen Jagdjahres setzt die Landesregierung auch ein klares Signal für weniger Bürokratie und mehr Unterstützung im ländlichen Raum: Die überarbeitete Förderrichtlinie für die Jägerschaft tritt in Kraft. Damit werden die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags konsequent und verlässlich umgesetzt.
Mit der Neuregelung werden bürokratische Hürden auf das notwendige Maß reduziert und die rechtlich zulässigen Spielräume konsequent ausgeschöpft. Förderverfahren werden einfacher, transparenter und praxisnäher gestaltet. Das bedeutet: weniger Verwaltungsaufwand und mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben im Revier.
Zugleich erweitern neue Fördertatbestände das Unterstützungsspektrum deutlich. Die hessische Jägerschaft erhält damit stärkere Rückendeckung für ihr Engagement in den Bereichen Arten- und Naturschutz, Hege sowie für ihre Verantwortung im ländlichen Raum.
Mit der entbürokratisierten Förderrichtlinie werden Ehrenamt und Waidgerechtigkeit gleichermaßen gestärkt – und ein klares Zeichen für Vertrauen statt Formularflut gesetzt.




