HMUKLV: Bekämpfung der ASP/Erlass und Probenbegleitschein

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat einen Erlass zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest veröffentlicht. Das Merkblatt zur Beprobung von tot aufgefundenem Schwarzwild sowie das Beiblatt zum Probenbegleitschein stehen ebenso zum Download zur Verfügung.

Bild: Wildschwein im Kessel
Gefährlich für Haus- und Wildschweine: die Afrikanische Schweinepest (ASP) Quelle: Rolfes/DJV

Wie uns mitgeteilt wurde, findet im März 2018 in jedem Regierungsbezirk eine, vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zusammen mit den Regierungspräsidien Kassel, Darmstadt und Gießen organisierte, regionale Informationsveranstaltung statt. Im Rahmen der Veranstaltungen werden einem interessierten Personenkreis Informationen zum aktuellen Stand der Afrikanischen Schweinepest und den bereits durchgeführten und geplanten Vorsorgemaßnahmen vermittelt werden. Zudem ist ausreichend Zeit für einen fachlichen Austausch vorgesehen.

Eingeladen werden insbesondere Jäger mit Multiplikatorenfunktion, wie z.B. Vorsitzende von Hegegemeinschaften, Vorsitzende der Jagdvereine und der LJV. Die Einladungen mit Hinweisen zur Anmeldung sind in der Tagespresse und auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu finden.

Wie bereits mehrfach mitgeteilt, verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Haftungsfrage bei Totfunden (siehe auch Hessenjäger 09/2017):

Bei Fallwildfunden mit nicht erkennbarer Todesursache empfehlen wir umgehend und ausschließlich das zuständige Veterinäramt zu informieren, da bisher mögliche Haftungsfragen zur Seuchenverschleppung nicht abschließend geklärt sind.

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Download: Erlass zur Bekämpfung der ASP
Download: Merkblatt zur Beprobung
Downlaod: Beiblatt zum Probenbegleitschein (bitte verwenden Sie nur noch dieses aktuelle Formular vom 18.06.2018)

Hinweise zum Beiblatt Probenbegleitschein:

Bitte kreuzen Sie auf dem Formular oben “Antrag auf Aufwandsentschädigung” an und unter den Adressdaten “Ich beantrage eine Aufwandsentschädigung”.

Sie erhalten künftig von den Veterinärbehörden per E-Mail einen Bescheid über die angeordnete Auszahlung der Aufwandsentschädigung. Mit diesem Bescheid erhalten die Jagdausübungsberechtigten künftig ein Dokument, mit dem sie bei Bedarf die Auszahlung anfordern können, sofern diese nicht fristgerecht eingegangen sein solle.