Jungfüchse und Jungmarderhunde sind ab morgen in Hessen wieder ganzjährig bejagbar

Im am 31. März 2020 veröffentlichten Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (Nr. 13/2020) wird die “Zweite Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung” verkündet. Das HMUKLV hat damit die vom Hessischen Staatsgerichtshof für verfassungswidrig erklärten Schonzeiten (Urteil vom 12.02.2020) revidiert.

Bild: KauerMross/DJV

Demnach wird die Hessische Jagdverordnung vom 10. Dezember 2015 wie folgt geändert:

  • Juvenile Marderhunde sind ganzjährig bejagbar
  • Juvenile Füchse sind ganzjährig bejagbar
  • Steinmarder sind vom 16. Oktober bis zum 28. Februar bejagbar
  • Blässhühner sind vom 1. Oktober bis 15. Januar, soweit sie nicht nach Abs. 3 Satz 2 zu verschonen sind, bejagbar.

Die Änderungen treten einen Tag nach Verkündung, am 1. April 2020 in Kraft.

Download: Gesetz- und Verordnungblatt Nr. 13/2020

Bereits lange vor Einführung der neuen Jagdverordnung hat der Landesjagdverband gegen die ideologisch geprägten Einschränkungen der Jagdzeiten protestiert und im September 2015 alle hessische Jägerinnen und Jäger zu einer großen Demonstration aufgerufen. Rund 3.500 Jägerinnen und Jäger haben lautstark vor der Hessischen Staatskanzlei in Wiesbaden demonstriert. Seither wurde unerlässlich und auf allen politischen Ebenen gegen die sachlich nicht begründbaren Schonzeiten engagiert gekämpft. Das Urteil vom 12. Februar 2020 des Staatsgerichtshofes, aufgrund der Klage der FDP-Fraktion gegen die Jagdverordnung, bestätigte nun die sachliche Argumentation des Landesjagdverbandes.

Wir freuen uns gemeinsam mit der FDP und allen Jägerinnen und Jägern, die uns dabei unterstützt haben, über diesen großen Erfolg – insbesondere für das uns anvertraute Niederwild!