Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grüne 2019-2024 veröffentlicht

Am 20. Dezember 2018 wurde der Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und Bündnis 90/Die Grünen für die 20. Legislaturperiode veröffentlicht. Unter der Überschrift „Aufbruch im Wandel durch Haltung, Orientierung und Zusammenhalt“ enthält das Vertragswerk nur wenige Zeilen zum Thema „Jagd“. Am Samstag soll der Koalitionsvertrag den Parteigremien zur Abstimmung vorgelegt werden. Der LJV sieht zwei wichtige Kernforderungen als erfüllt an: Das Hessische Jagdgesetz bleibt unangetastet und Jungwaschbären sollen (Anm. d. Red. erst nach einer geänderten Schonzeitverordnung) wieder ganzjährig bejagbar sein.

Foto: Markus Stifter

Auf der Seite 106 ab Zeile 4427 führen die Koalitionspartner die Vereinbarungen zum Thema „Jagd und Fischerei aus“:

Auszug aus dem Koalitionsvertrag von CDU Hessen und Bündnis 90/Die Grünen für die 20. Legislaturperiode von 2019-2024:

„Wir wollen die Zusammenarbeit mit der hessischen Jägerschaft intensivieren. Das Hessische Jagdgesetz hat sich bewährt und wird nicht verändert. Das Jagdrecht wollen wir evaluieren und in Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Jagdverbänden ggf. fortschreitend an wildbiologische Erkenntnisse anpassen. Die Schonzeit für Jungwaschbären wollen wir aufheben, damit sie ganzjährig bejagt werden dürfen.

In Gebieten mit hohem Prädationsdruck auf gefährdete Arten kann bei Füchsen eine Bejagung im Einzelfall mit Sondergenehmigung auch in der Schonzeit fortgesetzt werden. Die Effektivität dieser zusätzlichen Bejagung auf den Bestand der gefährdeten Arten wird dabei in einem begleitenden Monitoring evaluiert. Die Jagdausübung mit Totschlagfallen wollen wir verbieten.

Wir prüfen, eine Fachdienststelle für jagdkundliche und jagdbiologische Forschung einzurichten, die für die Jäger fachkundiger Ansprechpartner für Fragen der Wildpopulation oder -hege und der Wildschadens- und Wildseuchenprävention ist. Die Mittel der Jagdabgabe sollen ausschließlich für jagdliche Belange eingesetzt werden.

Die Jagd ist notwendig, um Wildbestände zu regulieren, dass ein Miteinander zwischen Wald und Wild möglich ist. Durch geeignete Maßnahmen wie Lebensraumgutachten wird dieser Interessensausgleich verstärkt. Wir treten für die Beibehaltung des einheitlichen Reviersystems ein und werden im Nationalpark durch genehmigte Managementpläne sukzessive jagdfreie Zonen auf 75 Prozent der Fläche einrichten.

Wir werden die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest auf Hessen zu verhindert. Neben der Bekämpfung verschiedener Ursachen ist auch die weitere deutliche Reduzierung der Schwarzwildbestände dafür unerlässlich. Wir werden dafür die Schonzeit auf Schwarzwild weiterhin aussetzen. Mit der Jägerschaft werden wir die hierfür notwendigen Schritte prüfen und weiter fortsetzen.

…“

 

Der Koalitionsvertrag steht unter folgendem Link zum Download bereit:

Download: Koalitionsvertrag CDU und Grüne in Hessen 2019-2024

Bei der Formulierung „Das Jagdrecht wollen wir evaluieren und in Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Jagdverbänden ggf. fortschreitend an wildbiologische Erkenntnisse anpassen.“ ist Vorsicht geboten, dass nicht durch die Hintertür weitere Einschränkungen der Jagd eingeführt werden.

Der LJV wird weiterhin für die Positionen der Jagd auch gegenüber der neuen Regierungskoalition eintreten.