Der DJV hält die Anhebung der Aufbewahrungsstandards für nicht erforderlich und lehnt diese ab. In der Stellungnahme hat er insbesondere darauf hingewiesen, dass keine Daten zu Diebstählen und dem Aufbruch von Waffenschränken vorlägen. „Es ist Augenwischerei, wenn ohne statistische Daten die Aufbewahrungsvorschriften angehoben werden“ sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Die Zahl der insgesamt gestohlenen erlaubnispflichtigen Waffen spiele auch im Vergleich zur hohen Zahl der bereits vorhandenen illegalen Waffen keine erhebliche Rolle. Im Jahr 2015 wurden genau 572 Waffen gestohlen, was 0,004 % des Bestandes an illegalen Waffen entspricht (Schätzungen gehen von 10 bis 20 Millionen aus). Jede gestohlene Waffe sei zwar eine zu viel, aber die wichtigsten Quellen illegaler Waffen seien illegale Importe und mangelhaft deaktivierte Schusswaffen, sagte Dammann-Tamke weiter. Von den 572 gestohlenen Waffen dürfte nur ein Bruchteil aus ordnungsgemäß verschlossenen Schränken entwendet worden sein. Die Zahlen seien so unbedeutend, dass es darüber noch nicht einmal Daten gebe.
Weitere Änderungen dienen vor allem der Verwaltungsvereinfachung, Klarstellungen, redaktionellen und anderen Anpassungen und werden vom DJV überwiegend begrüßt.