Künstliche Intelligenz (KI) kann Ehrenamtliche entlasten, Pressearbeit beschleunigen und völlig neue Möglichkeiten bei der Gestaltung von Texten und Bildern aber auch bei der Recherche eröffnen. Gleichzeitig verlangt ihr Einsatz Wissen, klare Regeln und menschliche Verantwortung. Auf Initiative von LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger hat der Landesjagdverband Hessen das Thema frühzeitig aufgegriffen. Beim KI-Praxisseminar für Vereinsvorstände und Presseobleute am 22. August 2026 in Bad Nauheim ging es deshalb nicht nur darum, was moderne KI bereits leisten kann, sondern vor allem darum, wie Jagdvereine sie sinnvoll, sicher und rechtskonform einsetzen können.
Von der Pressemeldung bis zum Veranstaltungsbild
Protokolle ausarbeiten, umfangreiche Texte zusammenfassen, aus einer Pressemitteilung unterschiedliche Social-Media-Beiträge entwickeln oder ein passendes Symbolbild für eine Veranstaltungsankündigung erstellen: Künstliche Intelligenz kann heute zahlreiche Aufgaben übernehmen oder vorbereiten, für die bislang viel Zeit benötigt wurde.
Gerade im Ehrenamt liegt darin ein erhebliches Potenzial. Wiederkehrende Arbeiten lassen sich vereinfachen und Informationen schneller für unterschiedliche Kommunikationskanäle aufbereiten. Die gewonnene Zeit kann anschließend für andere wichtige Aufgaben im Vereinsleben eingesetzt werden.
Dass der Landesjagdverband Hessen dieses Thema frühzeitig aufgreift, geht wesentlich auf die Initiative von LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger zurück. Gemeinsam mit Geschäftsführer Alexander Michel und LJV-Pressesprecher Markus Stifter treibt er innerhalb des Verbandes die Beschäftigung mit neuen Technologien und insbesondere die Weiterentwicklung der Aktivitäten in den sozialen Medien voran. Dabei geht es nicht nur darum, technische Entwicklungen zu beobachten, sondern ihre Möglichkeiten frühzeitig zu erkennen und verantwortungsvoll für die praktische Verbandsarbeit nutzbar zu machen.
Mit Unterstützung des Deutschen Jagdverbandes konnte der LJV für das Tagesseminar am 22. August 2026 im Best Western Hotel Rosenau in Bad Nauheim mit Viola Dengler eine ausgewiesene Praktikerin gewinnen. Sie verantwortet bei der Hamburger Morgenpost (MOPO) den Bereich KI-Strategie und Implementierung und hat zudem die Agentur Turtlepond.AI gegründet.

Vom Einsteiger bis zum regelmäßigen KI-Nutzer
Schon zu Beginn zeigte sich, wie unterschiedlich die Erfahrungen der Teilnehmer waren. Rund die Hälfte arbeitete bereits regelmäßig mit ChatGPT. Andere hatten bislang kaum oder gar keine praktische Erfahrung mit generativer KI.
LJV-Pressesprecher Markus Stifter berichtete über den frühzeitigen Einsatz entsprechender Werkzeuge in der Pressestelle des Landesjagdverbandes und über konkrete Erfahrungen aus der täglichen Kommunikationsarbeit.
Im Seminar wurde jedoch schnell deutlich: KI bedeutet längst nicht nur ChatGPT. Je nach Aufgabenstellung können unterschiedliche Anwendungen sinnvoll sein. Vorgestellt und diskutiert wurden unter anderem Claude, Perplexity, NotebookLM, Gemini, Copilot und Midjourney.
Entscheidend ist dabei nicht, möglichst viele Programme zu verwenden. Vielmehr geht es darum, das richtige Werkzeug für die jeweilige Aufgabe auszuwählen und die Ergebnisse anschließend fachlich zu kontrollieren.
KI kann viel – aber sie kann sich auch irren
Der Begriff „Künstliche Intelligenz“ wurde bereits erstmals im Jahr 1956 erwähnt. Einen enormen Schub in der öffentlichen Wahrnehmung erhielt generative KI jedoch mit der Veröffentlichung von ChatGPT Ende November 2022. Innerhalb weniger Jahre haben sich die technischen Möglichkeiten erheblich weiterentwickelt.
Trotz aller Leistungsfähigkeit bleibt eine entscheidende Einschränkung: KI-Systeme können überzeugend formulierte Antworten erzeugen, die trotzdem sachlich falsch sind. Dieses Phänomen wird häufig als „Halluzination“ bezeichnet.
Deshalb gilt insbesondere bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
- Fakten müssen überprüft werden.
- Namen, Zahlen und Datumsangaben dürfen nicht ungeprüft übernommen werden.
- Zitate müssen mit dem Original abgeglichen werden.
- Von der KI genannte Quellen sollten tatsächlich aufgerufen und inhaltlich geprüft werden.
- Fachliche Aussagen müssen durch einen Menschen bewertet werden.
- Die Verantwortung für die Veröffentlichung bleibt beim Menschen.
Gerade die vermeintliche Sicherheit, mit der ein KI-System eine falsche Aussage formulieren kann, macht diese Kontrolle unverzichtbar.

Der AI Act bringt neue Regeln
Neben den praktischen Möglichkeiten bildeten die rechtlichen Rahmenbedingungen einen wichtigen Schwerpunkt des Seminars. Mit der europäischen KI-Verordnung – dem EU AI Act – gelten inzwischen auch für den praktischen Einsatz von KI wichtige Vorgaben.
Ein Teil der Regelungen gilt bereits seit 2025. Seit dem 2. August 2026 sind insbesondere die Transparenzbestimmungen des Art. 50 anwendbar. Sie sollen erkennbar machen, wenn Menschen mit bestimmten KI-Systemen interagieren oder bestimmten künstlich erzeugten beziehungsweise manipulierten Inhalten begegnen.
Für Vereine und Verbände sind insbesondere folgende Punkte relevant:
- Wer KI-Systeme im eigenen Verantwortungsbereich einsetzt, muss sich mit deren sachgerechter Verwendung auseinandersetzen.
- Organisationen müssen Maßnahmen treffen, um die KI-Kompetenz der Mitarbeiter und weiterer Personen zu fördern, die in ihrem Auftrag KI-Systeme bedienen oder nutzen.
- Umfang und Art dieser Maßnahmen sollen sich unter anderem an Vorkenntnissen, Erfahrungen und dem konkreten Einsatzgebiet orientieren.
- Es gibt keine allgemeine Vorschrift, nach der jeder KI-Anwender einen bestimmten Lehrgang absolvieren oder ein bestimmtes Zertifikat besitzen muss.
- Bei bestimmten KI-generierten oder manipulierten Inhalten gelten Transparenzpflichten.
- Für sogenannte Deepfakes, also täuschend echt wirkende künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, ist grundsätzlich offenzulegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.
- Werden mit KI Texte erzeugt oder manipuliert, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, besteht grundsätzlich ebenfalls eine Transparenzpflicht.
- Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für redaktionelle Arbeit: Wurde ein KI-generierter Text von einem Menschen überprüft oder redaktionell kontrolliert und übernimmt eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung, greift diese Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 nicht.
Damit macht der AI Act zugleich deutlich, wie wichtig menschliche redaktionelle Verantwortung auch künftig bleibt.
Der LJV Hessen hatte seine Mitgliedsvereine bereits Anfang August 206 über die neuen Anforderungen informiert und ihnen unter anderem entsprechende Hilfestellungen und Mustervorlagen des Deutschen Jagdverbandes zur Verfügung gestellt.
Schulung statt blindem Vertrauen
Die Vorgabe zur KI-Kompetenz ist für Vereine besonders relevant. Der AI Act verlangt keine Ausbildung nach einem europaweit festgelegten Lehrplan. Organisationen, die KI einsetzen, sollen aber Maßnahmen ergreifen, damit die betreffenden Personen die Technik entsprechend ihrer Tätigkeit sachgerecht einsetzen können.
Dazu können beispielsweise interne Einweisungen, Richtlinien, Schulungen oder externe Seminare gehören.
Die Teilnehmer des LJV-Seminars erhielten deshalb auch eine Teilnahmebescheinigung. Sie dokumentiert die absolvierte Fortbildung. Eine solche Bescheinigung ist zwar kein vom AI Act vorgeschriebener „KI-Führerschein“, kann aber Bestandteil der Dokumentation der eigenen Qualifizierungsmaßnahmen sein.

SERVICE: Was Vereine nun beachten sollten
1. Zuständigkeiten klären
Legen Sie fest, wer im Verein KI-Anwendungen einsetzen darf und für welche Aufgaben sie genutzt werden sollen.
2. Eine interne KI-Richtlinie schaffen
Definieren Sie einfache Regeln: Welche Anwendungen dürfen genutzt werden? Welche Informationen dürfen eingegeben werden? Wer kontrolliert Ergebnisse vor einer Veröffentlichung?
3. KI-Kompetenz fördern
Mitarbeiter und ehrenamtlich Tätige, die im Auftrag des Vereins KI einsetzen, sollten entsprechend ihrer Aufgaben und Vorkenntnisse über Chancen, Grenzen und Risiken informiert oder geschult werden. Ein bestimmtes Seminar oder Zertifikat schreibt der AI Act nicht generell vor.
4. Schulungsmaßnahmen dokumentieren
Teilnahmebescheinigungen, interne Einweisungen oder dokumentierte Unterweisungen können helfen, die ergriffenen Maßnahmen nachvollziehbar festzuhalten.
5. Datenschutz und Vertraulichkeit beachten
Personenbezogene, interne oder vertrauliche Daten sollten nicht unbedacht in externe KI-Systeme eingegeben werden. Der AI Act ersetzt die bestehenden Datenschutzvorgaben nicht.
6. KI-Ergebnisse niemals ungeprüft veröffentlichen
Texte, Fakten, Quellen, Namen, Zahlen und Zitate müssen durch einen Menschen kontrolliert werden. Die Verantwortung bleibt bei der Person beziehungsweise Organisation, die veröffentlicht.
7. Transparenzpflichten beachten
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzvorgaben des Art. 50 AI Act. Besonders relevant sind unter anderem Deepfakes sowie KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.
8. Redaktionell geprüfter Text muss nicht automatisch als KI-Text gekennzeichnet werden
Wurde ein KI-generierter oder KI-bearbeiteter Text einer menschlichen Überprüfung beziehungsweise redaktionellen Kontrolle unterzogen und übernimmt eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung, entfällt nach Art. 50 Abs. 4 die entsprechende Kennzeichnungspflicht.
9. KI-generierte Bilder besonders sorgfältig behandeln
Vor einer Veröffentlichung sollte geprüft werden, ob das Motiv Menschen oder reale Ereignisse täuschend echt darstellt und deshalb besondere Transparenzanforderungen greifen. Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung kann ein freiwilliger Hinweis wie „Symbolbild – mit KI-Unterstützung erstellt“ aus Gründen der Glaubwürdigkeit sinnvoll sein.
10. Der Mensch bleibt verantwortlich
KI sollte als Werkzeug und Assistent verstanden werden – nicht als letzte Entscheidungsinstanz.
Wichtiger Hinweis:
Der LJV Hessen hat seine Mitgliedsvereine Anfang August 2026 über die neuen Regelungen aus dem EU AI Act informiert und entsprechende Dokumentationsvorlagen und Checklisten des DJV zur Verfügung gestellt. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information unserer Mitgliedsvereine und ist auf typische Anwendungsfälle in Jagdvereinen ausgerichtet. Die Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder datenschutzrechtliche Beratung. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben ist ausgeschlossen. Bei konkreten Zweifelsfällen sollte fachkundiger rechtlicher oder datenschutzrechtlicher Rat eingeholt werden.
Mehr Freiraum für das Ehrenamt
Am Ende des Seminartages hatten sowohl erfahrene KI-Nutzer als auch Einsteiger zahlreiche konkrete Möglichkeiten kennengelernt, die sich unmittelbar auf die tägliche Vereinsarbeit übertragen lassen.
Dabei stand eine Botschaft im Mittelpunkt: KI soll Menschen nicht ersetzen. Richtig eingesetzt kann sie aber gerade im Ehrenamt Routineaufgaben beschleunigen und damit Freiräume schaffen – für persönliche Gespräche, Veranstaltungen, Mitgliederbetreuung und die vielen anderen Aufgaben, die einen lebendigen Jagdverein ausmachen.
Für den Landesjagdverband Hessen ist das Seminar deshalb kein Schlusspunkt. Der Verband wird die technische und rechtliche Entwicklung weiter begleiten, eigene Erfahrungen auswerten und seine Mitgliedsvereine über wichtige Neuerungen informieren. Bei entsprechender Nachfrage ist auch ein weiterführendes Seminar für fortgeschrittene Anwender denkbar.
Damit setzt der LJV den von Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger eingeschlagenen Weg fort: neue Technologien frühzeitig verstehen, ihre Chancen für Jagd und Verbandsarbeit nutzen und gleichzeitig klare Regeln für einen verantwortungsvollen Einsatz schaffen.




