Das Bundeskriminalamt (BKA) hat kürzlich das „Bundeslagebild zur Waffenkriminalität 2025“ veröffentlicht. In der Pressemeldung des BKA heißt es u. a. „Schusswaffen werden in Deutschland u. a. illegal erworben, besessen, überlassen, hergestellt oder gehandelt. Dabei zeigt sich Waffenkriminalität zumeist als Begleitkriminalität anderer Straftaten, bspw. im Bereich der Rauschgiftkriminalität oder Gewaltkriminalität, und ermöglicht oder verschärft die Tatbegehung in diesen Deliktsbereichen“.
Der Deutsche Jagdverband e. V. (DJV) informiert am 4. September 2026 in seinem Newsletter und macht darin noch einmal die Position der organisierten Jägerschaft deutlich (siehe unten).
LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger betonte bereits auf der Podiumsdiskussion anlässlich des Bundesjägertages in Suhl was Jäger und Sportschützen von einem modernen Waffenrecht erwarten. Die Aufzeichnung der Podiumsdiskussion können Sie auf Youtube kostenfrei und uneingeschränkt (auch ohne Anmeldung) ansehen.
DJV-Mitteilung vom 4. September 2026:
Das Bundeskriminalamt hat das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2025 veröffentlicht.
Die Ergebnisse in aller Kürze:
- Die Zahl der Verstöße gegen das Waffengesetz stieg 2025 um 5,5 Prozent an,
- die Zahl der registrierten Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen stieg um 1,9 Prozent,
- die Anzahl der Fälle, in denen mit einer Schusswaffe geschossen wurde, sank um 8,7 Prozent.
- Mit Blick auf die Gesamtheit der in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfassten 5,5 Millionen Straftaten lag der Anteil der Delikte unter Verwendung von Schusswaffen im Jahr 2025 bei 0,18 %.
Besonders aufschlussreich ist ein Satz: „Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik liefert keine Unterscheidung hinsichtlich der Art der jeweiligen Verstöße. Es dürfte sich überwiegend um Fälle des illegalen Erwerbs, des illegalen Besitzes, des illegalen Führens und der illegalen Einfuhr von Waffen handeln.“ Das bestätigt einmal mehr, was wir schon lange wissen: Nicht von Jägern und anderen legalen Waffenbesitzern geht eine Gefahr für die innere Sicherheit aus, sondern fast ausschließlich von den rund 20 Millionen illegal in Deutschland im Umlauf befindlichen Waffen.
Dieser Satz im Konjunktiv ist das eigentliche Armutszeugnis. Denn noch immer wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik, auf der das Bundeslagebild aufbaut, nicht zwischen Verstößen mit legalen und illegalen Waffen unterschieden. Es ist allerhöchste Zeit, dass die Menschen anhand harter Zahlen und Fakten erfahren, wer und was die innere Sicherheit tatsächlich gefährdet. Einen Vorgeschmack darauf, wie eindeutig die Faktenlage ist, hat der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul auf unserem Bundesjägertag 2025 in Bonn gegeben: In Nordrhein-Westfalen gibt es 150.000 Legalwaffenbesitzer. Von diesen haben lediglich 0,013 Prozent Straftaten begangen.
Jägerinnen und Jäger gehören zu den am besten überprüften Personengruppen in Deutschland. Über illegale Waffenbesitzer ist dagegen so gut wie nichts bekannt. Wir beschäftigen uns also seit vielen Jahren mit einer Scheindebatte, wenn es um die Verschärfung des Waffenrechts geht. Weitere Beschränkungen für Jägerinnen und Jäger, wie etwa eine mögliche Begrenzung der Anzahl von Langwaffen sowie die Einführung eines verpflichtenden psychologischen Eignungstests, hätten keinerlei Mehrwert für die innere Sicherheit. Das machen wir den politischen Entscheidungsträgern auch in der laufenden Evaluierung des Waffenrechts nochmal mit aller Deutlichkeit klar.
Mehr Details und weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BZL und im DJV-Analysepapier zum Bundeslagebild Waffenkriminalität.


