Sie können das Schreiben unter folgendem Link herunterladen:
Download: Hinweise und Empfehlungen Gesellschaftsjagden (vom 30.10.2020)
Wichtig: Gesellschaftsjagden bedürfen ab dem 2. November 2020 der Genehmigung. Zuständig dafür sind die örtlichen Gesundheitsämter. Für Gesellschaftsjagden gilt keine Personenobergrenze, jedoch muss durch Maßnahmen zur Steuerung der Besucherzahlen sichergestellt werden, dass der Mindestabstand von 1,5 m zu jeder Zeit eingehalten werden kann (siehe § 1 Abs. 2b Buchst. a) der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung.
Download: Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
Bitte beachten Sie auch die übrigen Vorschriften und Empfehlungen zur Eindämmung des Infektionsrisikos.
Der LJV Hessen wünscht Ihnen für die kommenden Drückjagden allseits guten Anblick und Waidmannsheil!
Bleiben Sie gesund!