Corona-Kontaktbeschränkungen und Drückjagden am Wochenende 31.10./01.11.2020

Nach der gestrigen Zwischenstandsnachricht haben wir heute erneut beim HMUKLV nachgefragt, ob das Ministerium unsere Auffassung teilt, dass geplante Drückjagden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der ASP-Prävention, weiter stattfinden können.

Gemeinsame Drückjagd Quelle: DJV

Aktuelle Informationen:

Übersicht zu Corona-Regeln und nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sowie für Gesellschaftsjagden nach Landkreisen und kreisfreien Städten

 

In diesem Zusammenhang haben wir auf die Schreiben des Bundesinnen- und Bundeslandwirtschaftsministeriums hingewiesen, die bereits im April 2020 bestätigt haben, dass die Jagd als systemrelevante Daseinsfürsorge anerkannt ist.

Die neue Corona-Landesverordnung, die von Ministerpräsident Volker Bouffier am 29. Oktober 2020 in einer Pressekonferenz vorgestellt wurde, ist derzeit noch nicht veröffentlicht. Die Pressemeldung finden Sie unter folgendem Link: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/neue-corona-massnahmen-beschlossen

Angekündigte Landesverordnung ist ausschlaggebend

Insbesondere die in der Landesverordnung aufgeführten Ausnahmen werden für die Durchführung von Drückjagden ausschlaggebend sein. Der LJV hat sich selbstverständlich bereits im Vorfeld dafür eingesetzt, dass insbesondere für die Drückjagden eine entsprechende Ausnahmeregelung getroffen wird. Da die Verordnung am Montag, 2. November 2020, Gültigkeit erlangt, gehen wir von einer zeitnahen Veröffentlichung auch im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen aus und werden Sie schnellstmöglich informieren, sobald uns die Veröffentlichung vorliegt.

Für die am Wochenende (31. Oktober und 1. November 2020) geplanten Drückjagden hat die neue Corona-Landesverordnung noch keine Bedeutung. Daher möchten wir Ihnen für das kommende Wochenende die folgenden Hinweise von LJV-Geschäftsführer Alexander Michel übermitteln:

  • Aktuell sind mögliche Kontaktbeschränkungen vom 7-Tage-Inzidenzwert in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt abhängig. Jede Kommune erlässt dazu eigene Allgemeinverfügungen, die z. B. regeln, wie viele Personen sich im öffentlichen Raum treffen dürfen. Daher fragen Sie bitte bei bestehenden Zweifeln bei dem Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nach, ob die Drückjagd in diesem Kreis stattfinden kann. Uns liegen bisher noch keine negativen Erkenntnisse vor.
  • Ihre Argumentation im Gespräch sollte sich immer auf die ASP-Seuchenprävention sowie die Aussagen zur Systemrelevanz der Jagd beziehen.

Außerdem können Sie bei der Begrüßung morgens vor der Jagd oder in möglichen Hinweisschreiben folgende Informationen an die Teilnehmer kommunzieren:

  • Jeder Teilnehmer hat eine Einladung erhalten und wurde bereits vorab auf die Corona-Hinweise für Gesellschaftsjagden (Download: LJV-Homepage) und insbesondere auf die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln hingewiesen. Jeder anwesende Teilnehmer ist der Einladung freiwillig und auf eigene Verantwortung gefolgt.
  • Die Vorbereitung und Durchführung der Drückjagd erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung der Hygienevorschriften. Die Jagdleitung kann jedoch keine Haftung für mögliche Ansteckungen oder Erkrankungen übernehmen. Falls jemand das Infektionsrisiko zu hoch erscheint, könnte die Jagd jetzt selbstverständlich noch verlassen werden.

Wir wünschen Ihnen trotz der turbulenten Zeiten beste Gesundheit, allseits einen guten Anblick und Waidmannsheil.