Praxistipp: Schalldämpfer in anderen Bundesländern nutzen
Bei Jagdeinladungen außerhalb Hessens stellt sich oft die Frage, ob der Schalldämpfer auch in anderen Bundesländern genutzt werden darf. Da die Regelungen sich häufig ändern, empfiehlt der LJV Hessen bei dem Einladenden nachzufragen, ob der Schalldämpfer in diesem Bundesland jagdgesetzlich erlaubt ist.
23.11.2018 (LJV_Hessen)