Der Hessische Forst- und Jagdminister Ingmar Jung hat wichtige Vertreter des ländlichen Raums an einen Tisch geholt, um gemeinsam ein wichtiges Dauerthema zu lösen: Mit dem Hessischen Waldbesitzerverband, dem Landesjagdverband Hessen und dem Landesbetrieb Hessen-Forst wurde eine Neufassung der Schalenwildrichtlinie erarbeitet. Die neue Richtlinie bietet passgenaue Lösungen für eine nachhaltige und waldverträgliche Bejagung des hessischen Schalenwilds.
Forst- und Jagdminister Ingmar Jung dankte für die konstruktive Zusammenarbeit, die eine Rückkehr zur Realpolitik ermöglicht:
„Eine starke Vertretung des ländlichen Raums gelingt, wenn alle an einem Strang ziehen und gemeinsam pragmatische Lösungen erarbeiten. Mit der neuen Schalenwildrichtlinie haben wir mehr als nur einen Kompromiss gefunden – wir haben eine praxisnahe und zukunftsfähige Grundlage geschaffen, die die Interessen der Beteiligten ausgewogen berücksichtigt.“
Die neue Richtlinie enthält mehrere wesentliche Neuerungen, die das Zusammenspiel von Wald und Wild nachhaltig verbessern sollen. Ein zentraler Aspekt ist die Erweiterung der Handlungsspielräume für die Hegegemeinschaften. Diese erhalten künftig mehr Flexibilität in der Abschussplanung, solange der Wildeinfluss in Form von Verbiss- und Schälschäden unter festgelegten Grenzwerten bleibt. Dies ermöglicht eine stärker an lokale Gegebenheiten angepasste Bewirtschaftung der Wildbestände.
Richtlinie führt dreistufiges System ein
Gleichzeitig führt die neue Richtlinie ein dreistufiges System ein. Es greift, falls der Wildeinfluss die definierten Schwellenwerte überschreitet. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Balance zwischen Waldentwicklung und Wildbeständen gewahrt bleibt.
Neu enthalten ist eine Bestimmung zur Abschussplanung in Wanderkorridoren zwischen den Rotwildgebieten. Diese behördlich festgelegten Bereiche zwischen den Rotwildgebieten sollen den genetischen Austausch zwischen den Rotwildpopulationen sichern. Innerhalb dieser sogenannten ‚Fernwechsel‘ wird auf Hirsche nicht gejagt, um ihre Wanderbewegungen zu fördern und so die genetische Vielfalt der Rotwildbestände zu sichern.
„Sehr erfreulich ist, dass die Hegegemeinschaften, wie vom LJV gefordert, durch die neue Richtlinie wieder gestärkt werden. Außerdem ist dadurch weiter belegt, dass Artenschutz und Jagd Hand in Hand gehen. Insbesondere durch die Regelung für Wanderkorridore wird der von Wissenschaftlern geforderte genetische Austausch zwischen den Rotwildgebieten gefördert“,
hebt Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen, hervor.
Carl Anton Fürst zu Waldeck und Pyrmont, Präsident des Hessischen Waldbesitzerverbands, sagt zu der neuen Richtlinie:
„Dieser Kompromiss war nicht einfach, aber er war notwendig, um eine gemeinsame Grundlage für den Schutz der klimastabilen Wiederbewaldung zu schaffen. Unser Ziel ist es, dass in den nächsten fünf Jahren die Schalenwildbestände landesweit angepasst werden. Mit den neuen Regelungen sehen wir nun die Möglichkeit, dass die Jägerschaft – in Abstimmung mit Waldeigentümern und Behörden – ihrem Auftrag gerecht wird und für angepasste Wildbestände sorgt.“
Staatsminister Jung sagt zu den Neuerungen:
„Die neue Richtlinie setzt auf verantwortungsbewusstes und abgestimmtes Handeln von Jägerschaft, Waldbesitzern und Hegegemeinschaften. Sie basiert auf wildbiologischen Erkenntnissen und bietet eine praxistaugliche Grundlage für die nachhaltige Bewirtschaftung des Schalenwildes – mit dem klaren Ziel, Wald und Wild in ein gesundes Gleichgewicht zu bringen.“
Die neue Schalenwildrichtlinie schafft die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung der Wildbestände bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Belange der multifunktionalen Forstwirtschaft und des Artenschutzes. Der Hessische Forst- und Jagdminister ist überzeugt, dass diese ausgewogene Lösung dazu beitragen wird, Hessens Waldbesitzer bei der Wiederbewaldung und Klimaanpassung zu unterstützen und gleichzeitig eine verantwortungsvolle Jagdpraxis zu gewährleisten.
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