Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) und der Sender n-tv greifen die Pressemeldung des Landesjagdverbandes Hessen: "Verfassungswidrige Schonzeit für Jungfüchse und Jungmarderhunde muss zeitnah aufgehoben werden" auf und berichten: Zum Artikel auf n-tv.de
In der heutigen Ausgabe der HNA (Tageszeitung Hessische/Niedersächsische Allgemeine) ist ein Artikel über die Verhandlung der Klage gegen die hessische Jagdverordnung erschienen. In der Bildunterschrift heißt es: „Darf in Hessen wieder ganzjährig bejagt werden: Der Waschbär. Bislang galt für ihn eine Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli“ - das ist FALSCH.
Die Pressemeldung des HMUKLV "Hessen ist auf die Afrikanische Schweinepest gut vorbereitet" hat für Unklarheiten gesorgt.
Deshalb haben wir nachgefragt, 1) ab wann die angekündigte Schonzeitaufhebung für Keiler und nichtführende Bachen wirksam wird und 2) ab wann die Prämie in Höhe von € 30,- für eingeschickte Tupferproben bezahlt wird.
Nachdem die Hessische Umweltministerin Priska Hinz im Dezember 2015 eine neue Jagdverordnung erlassen hat, steht der Waschbär bis zum 1. August unter Schonzeit. Für viele Hausbesitzer gerade in Nordhessen eine Katastrophe. In einigen Regionen Hessens hat sich der Waschbär explosionsartig vermehrt und richtet große Schäden an Gebäuden an. Auch der Artenschutz leidet unter der langen Schonzeit der Waschbären. Wo er vorkommt, weist nahezu jedes zweite Reptil starke Verletzungen, wie abgebissene Gliedmaße oder Schwänze auf.
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