Schonzeit für Keiler und Bachen bis 15.06.2018 aufgehoben

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übersandte heute eine Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild im Jahr 2018.

Symbolbild, Quelle: Rolfes/DJV
Symbolbild, Quelle: Rolfes/DJV

Aufgrund des § 26b Abs. 8 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) in der Fassung vom 5. Juni 2001 (GVBl. I S. 251), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2015 (GVBl. I S. 315), wird

in sämtlichen Jagdbezirken im Land Hessen, soweit in ihnen die Jagd nicht ruht, die Schonzeit für Bachen und Keiler für den Zeitraum vom 01. Februar bis zum 15. Juni 2018 aufgehoben.

Zur Aufzucht notwendige Elterntiere sind gemäß § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz (BJagdG) weiterhin ganzjährig mit der Jagd zu verschonen.

Die Anordnung mit Begründung können Sie hier herunterladen.

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen