Staatsgerichtshof widmet sich der Normenkontrollklage im kommenden Jahr

Wie der Hessische Staatsgerichtshof heute in seinem Jahresbericht mitteilte, liegt die Stellungnahme des Landes Hessen zum Normenkontrollverfahren gegen die hessische Jagdverordnung nunmehr vor. Den übrigen Verfahrensbeteiligten wurde Gelegenheit gegeben, hierzu Stellung zu nehmen. „Der Hessische Staatsgerichtshof wird sich im kommenden Jahr insbesondere auch dem Normenkontrollantrag wegen der Jagdverordnung und den kommunalen Grundrechtsklagen wegen des kommunalen Finanzausgleichs widmen.

In beiden Verfahren sind mündliche Verhandlungen und Entscheidungen im Verlauf des Jahres 2018 beabsichtigt; in Sachen Jagdverordnung voraussichtlich im 1. Halbjahr und in Sachen kommunalem Finanzausgleich nach derzeitigen Planungen im 2. Halbjahr“, führte der Präsident des Staatsgerichtshof, Roman Poseck weiter aus.

Zum Hintergrund:
Die Fraktion der FDP im Hessischen Landtag hat am 12. September 2016 einen Normenkontrollantrag eingelegt. Dieser richtet sich gegen die Regelungen der Jagdzeiten in §§ 2 und 3 der Hessischen Jagdverordnung vom 10. Dezember 2015.

Ihr Landesjagdverband wird Sie zu diesem Verfahren weiterhin informieren und auf dem Laufenden halten.

Link: Pressemitteilung des Staatsgerichtshofes

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen