Wichtig: Nachtzieltechnik – Änderung des Waffengesetzes muss abgewartet werden!
Aufgrund von Nachfragen teilen wir mit, dass nach dem Bundesratsbeschluss vom vergangenen Freitag, 13.06.2025, zur Verwendung von Nachtzieltechnik zunächst abgewartet werden muss, bis der Bundesgesetzgeber das Waffenrecht dahingehend geändert hat und das Gesetz auch nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Wirksamkeit entfaltet.