
Anbringung von Wildwarnreflektoren an Leitpfosten noch bis 30.06.2019 möglich
Nachdem mehrere Untersuchungen, insbesondere die Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), veröffentlicht im Oktober 2018, keine unfallvermeidende Wirkung von Reflektoren nachweisen konnte, einigten sich das hessische Verkehrsministerium, Hessen Mobil sowie der Landesjagdverband Hessen auf eine Übergangsfrist zur Genehmigung und Anbringung von „Restbeständen“.







