
Neue Hessische Jagdverordnung veröffentlicht – wichtige Kernforderungen des LJV erfüllt
Es liegen aufreibende Wochen hinter uns, in denen wir gemeinsam gegen den Entwurf zur geplanten Novellierung der Jagdverordnung…


Gesammelte Meldungen zu Gesetzen und Verordnungen mit Einfluss auf Jagd und Natur.

Es liegen aufreibende Wochen hinter uns, in denen wir gemeinsam gegen den Entwurf zur geplanten Novellierung der Jagdverordnung…

Wenige Tage vor Ostern hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) ein „Merkblatt Tierbeobachtung in Hessen“ herausgegeben.

EU-Parlament lehnt Verbotsantrag für Reserveantibiotika ab. Diese dürfen auch künftig für Haustiere eingesetzt werden. DJV begrüßt Entscheidung und unterstützt Vorhaben, Resistenzen weiter zu reduzieren.

Ab dem 16. September 2021 gelten in Hessen neue Corona-Regelungen. Die Jagdhundeausbildung und -prüfung im Freien sind demnach ohne Einschränkungen unter Einhaltung von Abständen möglich. Dort, wo keine Abstände eingehalten werden können, gilt weiterhin eine Maskenpflicht (medizinische Masken). Nach aktuellem Stand gelten für Drückjagden die Regelungen für Veranstaltungen (Maske tragen sofern die Abstände nicht eingehalten werden können). In Innenräumen sind Masken zu tragen und die 3-G-Pflicht zu beachten, außer Sie entscheiden sich für die 2-G-Option (nur Geimpfte und Genese).

Die Oberste Jagdbehörde des Landes Hessen hat die vorgenannte Richtlinie erlassen, welche im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 07. Juni 2021 veröffentlicht worden ist.

DJV Pressemitteilung vom 21.06.2021: Um einen Hund zu retten hatte ein niederländischer Jäger im Januar 2019 einen Wolf getötet. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Straftat, das Amtsgericht Potsdam hat diesen Notstand anerkannt. DJV begrüßt das Urteil und fordert gesetzliche Regelungen und Rechtssicherheit für Jäger.

Die Hessische Landesregierung hat soeben die neuen Auslegungshinweise sowie die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) veröffentlicht, die ab Montag,…

Das HMUKLV übermittelte am 22. Dezember 2020 die neuen Auslegungshinweise zur CoKoBeV sowie Empfehlungen zur Durchführung von Gesellschaftsjagden. Schießkinos werden nunmehr auf Seite 10 der Auslegungshinweise ausdrücklich in der Weise genannt, dass sie nach vorheriger Genehmigung durch die Gesundheitsämter für das Einschießen der Waffen und zur Erlangung des Schießnachweises genutzt werden dürfen.

Nachdem aktuell die Auslegungshinweise zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBev) vom 06.11.2020 erschienen sind, hat der LJV zur Klarstellung nachgefragt, ob Vorbereitungskurse zur Jägerprüfung ebenfalls von der Ausnahmeregelung umfasst sind.
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