
Waffengesetz geändert
Jäger müssen neue Regelungen beachten – unter anderem für Schalldämpfer und Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen. DJV gibt…


Gesammelte Meldungen zu Gesetzen und Verordnungen mit Einfluss auf Jagd und Natur.

Jäger müssen neue Regelungen beachten – unter anderem für Schalldämpfer und Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen. DJV gibt…

In der heutigen Ausgabe der HNA (Tageszeitung Hessische/Niedersächsische Allgemeine) ist ein Artikel über die Verhandlung der Klage gegen die hessische Jagdverordnung erschienen. In der Bildunterschrift heißt es: „Darf in Hessen wieder ganzjährig bejagt werden: Der Waschbär. Bislang galt für ihn eine Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli“ - das ist FALSCH.

Bundesinnenminister Horst Seehofer will das Waffengesetz drastisch verschärfen und nutzt unter anderem das Attentat von Halle als Vorwand. Dabei hatte der Täter sich seine Waffen mit einem 3-D-Drucker selbst gebaut. Die Verbände des Forum Waffenrecht, der Deutsche Schützenbund und der Deutsche Jagdverband protestieren entschieden dagegen: Schärfere Regelungen verhindern solche Taten mit illegalen Waffen nicht und treffen grundlos legale, gesetzestreue Waffenbesitzer und weitere unbeteiligte Bevölkerungsgruppen.

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat im Staatsanzeiger Nr. 29/2019 einen Erlass zur "Änderung der Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Hessen" veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Erlass werden zunächst den Unteren Jagdbehörden Gestaltungsspielräume bei der Abschussplanfestsetzung eingeräumt.

Nachdem mehrere Untersuchungen, insbesondere die Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), veröffentlicht im Oktober 2018, keine unfallvermeidende Wirkung von Reflektoren nachweisen konnte, einigten sich das hessische Verkehrsministerium, Hessen Mobil sowie der Landesjagdverband Hessen auf eine Übergangsfrist zur Genehmigung und Anbringung von „Restbeständen“.

Am Mittwoch, 13. Februar 2019 stellte LJV-Geschäftsführer Alexander Michel die kürzlich veröffentlichte "Richtlinie über die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Hessen" auf der ersten Informationsschulung zum Niederwildmonitoring in Melsungen vor. Es folgte eine rege Diskussion.

Tiergesundheitsgesetz und Bundesjagdgesetz wurden gestern für den drohenden Seuchenfall angepasst. Eine pauschale Duldungspflicht für überjagende Hunde wird es nicht geben. DJV warnt vor überzogenen Maßnahmen von Seiten der Veterinärbehörden.

Zwei große Themen bestimmen momentan die Diskussionen in der Jägerschaft: zum einen die Afrikanische Schweinepest (ASP) und zum anderen die damit verbundene Forderung nach erhöhten Abschüssen in der Schwarzwildpopulation. Aber wohin mit den großen Strecken? Der Wildhandel fällt mit seinen teils skandalösen Ankaufsangeboten aus, und der Endverbraucher kauft verständlicherweise nur küchenfertig zerlegtes Wild vom Jäger. Eigentlich kein Problem – nur der bundesdeutsche Pluralismus stellt uns Jäger an dieser Stelle vor so manche Herausforderung.

DJV begrüßt Initiative der Bundesregierung, warnt aber vor überzogenen Maßnahmen vor Ort: Jäger und andere Beteiligte müssen einbezogen werden. Jäger sollten Wildschwein-Kadaver nicht transportieren, sondern Tupfer-Proben nehmen. Elterntierschutz bleibt bestehen trotz beschlossener Schonzeitaufhebung für Wildschweine.
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