
Ehrenamtlicher Natur- und Tierschutz wird während der Krise unterstützt
Wie das HMUKLV in einer Pressemitteilung am Mittwoch, 29.04.2020 mitteilte, können Corona-Hilfen ab 1. Mai 2020 beantragt werden.


Gesammelte Meldungen zu Gesetzen und Verordnungen mit Einfluss auf Jagd und Natur.

Wie das HMUKLV in einer Pressemitteilung am Mittwoch, 29.04.2020 mitteilte, können Corona-Hilfen ab 1. Mai 2020 beantragt werden.

In einer Pressekonferenz am Sonntag, 22. März 2020 informierte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier über weitere Beschränkungen von sozialen Kontakten zur Bekämpfung des Corona-Virus. Eine generelle „Ausgangssperre“ wurde in Hessen nicht beschlossen. Die Ausübung der Einzeljagd bleibt weiterhin möglich.

Wie das Veterinäramt des Landkreises Gießen mitteilt, konnten Wildtiere im Landkreis Gießen bisher ohne vorherige Anmeldung beim Veterinäramt direkt zum Landesbetrieb Hessisches Landeslabor Schubertstraße 60 in Gießen verbracht werden. Ab sofort werden Tiersektionen dort nur noch auf amtstierärztliche Anweisungen durchgeführt.

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren…

Aufgrund der aktuellen Probleme bei der Verlängerung der Jagdscheine in einigen Bundesländern dürfen betroffene Hundeführer sowie Verbandsrichter auf den Prüfungen des JGHV führen bzw. richten, auch wenn ihr ansonsten gültiger Jagdschein noch nicht verlängert worden ist.

Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 19.02.2020 trat das geänderte Waffengesetz einen Tag später in Teilen in Kraft. Der…

Wie dem LJV bekannt wurde, hat die Oberste Jagdbehörde (HMUKLV) die Unteren Jagdbehörden dahingehend informiert, dass vor der…

Jäger müssen neue Regelungen beachten – unter anderem für Schalldämpfer und Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen. DJV gibt…

In der heutigen Ausgabe der HNA (Tageszeitung Hessische/Niedersächsische Allgemeine) ist ein Artikel über die Verhandlung der Klage gegen die hessische Jagdverordnung erschienen. In der Bildunterschrift heißt es: „Darf in Hessen wieder ganzjährig bejagt werden: Der Waschbär. Bislang galt für ihn eine Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli“ - das ist FALSCH.
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