Staatsgerichtshof widmet sich der Normenkontrollklage im kommenden Jahr

Wie der Hessische Staatsgerichtshof heute in seinem Jahresbericht mitteilte, liegt die Stellungnahme des Landes Hessen zum Normenkontrollverfahren gegen die hessische Jagdverordnung nunmehr vor. Den übrigen Verfahrensbeteiligten wurde Gelegenheit gegeben, hierzu Stellung zu nehmen. „Der Hessische Staatsgerichtshof wird sich im kommenden Jahr insbesondere auch dem Normenkontrollantrag wegen der Jagdverordnung und den kommunalen Grundrechtsklagen wegen des kommunalen Finanzausgleichs widmen.

In beiden Verfahren sind mündliche Verhandlungen und Entscheidungen im Verlauf des Jahres 2018 beabsichtigt; in Sachen Jagdverordnung voraussichtlich im 1. Halbjahr und in Sachen kommunalem Finanzausgleich nach derzeitigen Planungen im 2. Halbjahr“, führte der Präsident des Staatsgerichtshof, Roman Poseck weiter aus.

Zum Hintergrund:
Die Fraktion der FDP im Hessischen Landtag hat am 12. September 2016 einen Normenkontrollantrag eingelegt. Dieser richtet sich gegen die Regelungen der Jagdzeiten in §§ 2 und 3 der Hessischen Jagdverordnung vom 10. Dezember 2015.

Ihr Landesjagdverband wird Sie zu diesem Verfahren weiterhin informieren und auf dem Laufenden halten.

Link: Pressemitteilung des Staatsgerichtshofes